Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.144
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Nachforschungen der Kontrollabteilung ergaben jedoch, dass der in
obiger Auszahlungsanordnung bedachte Mitarbeiter die Gutscheinmünzen für Teilnehmer einer städtischen Veranstaltung erworben und
auch weitergegeben hat. Dieser Sachverhalt stellte nach Ansicht der
Kontrollabteilung einen Auslagenersatz des städtischen Mitarbeiters
dar, der gem. § 26 Z 2 EStG als nicht steuerbarer Bezug normiert wird.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, die vorliegende Auszahlungsanordnung – welche eine Sachzuwendung zugunsten eines Mitarbeiters
im städtischen Rechnungswesen abbildete – umzubuchen und den
Sachverhalt eines Auslagenersatzes buchhalterisch nachvollziehbar
darzustellen. Aufgrund der steuerlichen Dimension empfahl die Kontrollabteilung des Weiteren, den Einkauf und die Weitergabe von Gutscheinmünzen in Abstimmung mit dem Referat Besoldung im Amt für
Personalwesen der MA I abzuwickeln.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die
entsprechenden Umbuchungen bereits erfolgt sind.
Verbuchung von
Reisekosten nicht
aktiver Bediensteter –
Empfehlung
Im Zuge der laufenden Gebarungsüberwachung wurde von der Kontrollabteilung eine Auszahlungsanordnung in Höhe von € 334,98 geprüft, welche die Rückerstattung von Übernachtungskosten im Zusammenhang mit der von 03. - 04.11.2016 in Trondheim (Norwegen)
durchgeführten ECHO-Sitzung (European Cities of Historical Organs)
betraf.
In Absprache mit der Leiterin des Amtes für Kultur und der Zustimmung
von Frau Bürgermeisterin hat der frühere Amtsvorstand – der sich
nunmehr im Ruhestand befindet – vertretungsweise an der gegenständlichen Sitzung teilgenommen und mittels E-Mail vom 07.11.2016
dem Amt für Kultur darüber Bericht erstattet. Die Vergütung seiner
Nächtigungskosten in Höhe von € 334,98 ist auf der Vp. 1/300010560000 Kultur – Reisegebühren abgewickelt worden.
Lt. Kontierungsleitfaden für Gemeinden und Gemeindeverbände werden auf der Post 560000 die Reisegebühren der aktiven Bediensteten
verbucht. Im gegenständlichen Fall wäre daher die Refundierung der
Übernachtungskosten des sich im Ruhestand befindlichen ehemaligen
Amtsvorstandes auf der Post 728000 Entgelte für sonstige Leistungen
abzuwickeln gewesen.
Die Kontrollabteilung empfahl, eine dementsprechende Umbuchung
vorzunehmen, welche noch im Prüfungszeitraum vom Amt für Kultur
erledigt und in Kopie übermittelt worden ist.
Gewährung einer
Subvention für eine
Kulturveranstaltung
Empfehlungen
An den durchführenden Verein der Veranstaltung „IGLER ART“
(am 10./11. Dezember 2016) gelangte eine (Kultur-)Subvention zur
– Auszahlung, welche aus buchhalterischer Sicht über die Vp. 1/381000728000 Maßnahmen der Kulturpflege – Entgelte für sonstige Leistungen ausbezahlt worden ist.
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Zl. KA-17115/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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