Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.148
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Werden im Rahmen der Besichtigung keine gewährleistungsrelevanten
Mängel festgestellt, kommt es zur Freigabe des einbehaltenen Haftungsrücklasses durch die Stadt Innsbruck.
Begehungen und
Maßnahmen
Im vierten Quartal 2016 wurde eine Abnahmebegehung durchgeführt.
Gewährleistungsrelevante Mängel lagen nicht vor. Es erfolgte die Freigabe der Bankgarantie. Die Haftbriefsumme betrug € 8.605,08.
4 Vergabekontrollen
Prüfung auf
Übereinstimmung mit
den Wertgrenzen
gem. BVergG 2006
Im vierten Quartal 2016 hat die Kontrollabteilung stichprobenartig zwei
Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen von netto € 397.771,67
überprüft.
Die kontrollierten Vergaben fanden im Unterschwellenbereich gemäß
aktueller Fassung des BVergG 2006 entsprechend BGBl. II
Nr. 513/2013 (Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und
öffentlichen Dienst über die von der Europäischen Kommission festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab 1. Jänner
2014) statt. Als Vergabeverfahren wurden das offene Verfahren bzw.
die Direktvergabe gewählt.
Die gemäß gültiger Schwellenwerteverordnung 2012 (BGBl. II 95/2012,
Inkrafttretensdatum 01.04.2012, zuletzt geändert durch BGBl. II
Nr. 292/2014) bis zum 31. Dezember 2016 angehobenen Subschwellenwerte wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren in
keinem der geprüften Fälle überschritten.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 06.04.2017:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 20.04.2017 zur Kenntnis gebracht.
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Zl. KA-17115/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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