Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf

- S.153

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(zu Punkt 8.)

INNS"

BRUCK

Betreff: Antrag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität
vom 21 .03.2017 an den Gemeinderat am 20.04.2017
Im Sinne der §§ 43 Abs. 1 und 94d StVO 1960, BGBI. Nr. 159, zuletzt geändert
durch das Gesetz BGBI. I Nr. 6/2017, werden im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit
und Flüssigkeit des Verkehrs folgende Verkehrsregelungen verordnet:

Maglbk/17716/SV-DVO
Mühlau;
Aufhebung gebührenfreie Kurzparkzonen

In Mühlau werden folgende Verkehrsrnaßnahmen verordnet:
1. Punkt 1. der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck, ZI. 113724/2001-STV, vom 24.07.2001 , mit der eine gebührenfreie Kurzparkzone am
Mühlauer Hauptplatz verordnet wurde, wird aufgehoben.
2. Punkt 1. der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck, ZI. 113724/2001-STV, vom 24.07.2001 , mit der eine gebührenfreie Kurzparkzone in
der Holzgasse verordnet wurde, wird aufgehoben .
3. Die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck, ZI. II-SV1811/2002, vom 30.07.2003, mit der eine gebührenfreie Kurzparkzone für die
Südseite der Nebenfahrbahn der Haller Straße verordnet wurde, wird
aufgehoben.
4. Die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck, ZI.
Maglbk/13593/SV-DVO/ 1-1 , vom 24.02 .2016, mit der eine gebührenfreie
Kurzparkzone am Mühlenweg verordnet wurde, wird aufgehoben .

P9II Landeshauptsta dllnnsbruck , Maria-Theresien-Slraße 16. 6020 Innsbruck , DVR: 0059331 , IMVw.innsbruck .gv.at

61 Tiroler Sparkasse Bank AG , sie: SPIHAT 22 , IBAN : ATBO 2050 3000 0000 5009 . UID: ATU36832905 STGD Innsbruck Betriebe