Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.17
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Gegenstand des
Unternehmens
Der Gegenstand des Unternehmens ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages
•
der Bau und der Betrieb von Verkehrsflughäfen in Tirol mit allen
damit im Zusammenhang stehenden Nebeneinrichtungen und deren Finanzierung
•
sowie die Beförderung von Personen und Sachen im Bedarfsluftverkehr
•
und die gewerbsmäßige Vermietung von Luftfahrzeugen.
3.2 Stammkapital und Stammeinlagen
Höhe des Stammkapitals und Aufteilung
der Stammeinlagen
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages € 10.000.000,00. Die (voll geleisteten) Stammeinlagen
sind auf die Gesellschafter IKB AG mit € 5.100.000,00 (51 ,00 %) , Land
Tirol mit € 2.450.000,00 (24,50 %) und Stadtgemeinde Innsbruck mit
ebenfalls € 2.450.000,00 (24,50 %) verteilt.
Gruppenbesteuerung
(Körperschaftsteuer)
Wie bereits im vorigen Bericht der Kontrollabteilung aus dem Jahr 2010
erwähnt, wurde die mehrheitliche direkte Beteiligung der IKB AG am
Stammkapital der TFG Ende des Jahres 2008 aus körperschaftsteuerrechtlichen Überlegungen hergestellt. Durch die Aufnahme der TFG in
die seinerzeit bereits bestandene IKB AG-Unternehmensgruppe und
über eine Steuerumlagevereinbarung zwischen der TFG und der IKB
AG ist es seit dem Geschäftsjahr 2009 möglich , innerhalb des IKB AGKonzerns Körperschaftsteuerersparnisse durch den Ausgleich der Gewinne der TFG mit den Nahverkehrsverlusten aus der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) - an der die IKB AG
ebenfalls mehrheitlich mit 51 ,00 % beteiligt ist - lukrieren zu können.
Stammeinlagen im
Gesellschaftsvertrag Empfehlung
Von der Kontrollabteilung wurde darauf hingewiesen, dass in dem von
der TFG im Zuge der Prüfung bereitgestellten Gesellschaftsvertrag
noch die Stammeinlagenverhältnisse vor Herstellung der mehrheitlichen direkten Beteiligung der IKB AG an der TFG Ende des Jahres
2008 abgebildet werden .
Die Kontrollabteilung empfahl, bei einer allfälligen künftigen Neufassung des Gesellschaftsvertrages die Stammeinlagenverhältnisse
entweder auf den aktuellen Stand zu bringen oder - wie rechtlich zulässig - gänzlich aus dem Gesellschaftsvertrag herauszunehmen. Die
TFG informierte in ihrer dazu abgegebenen Stellungnahme darüber,
die Empfehlung an die Gesellschafter weiterzuleiten.
3.3 Organe der Gesellschaft
Organe
Die Organe der Gesellschaft bilden der Geschäftsführer, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.
Geschäftsführung
Die TFG hat einen Geschäftsführer, der gem. § 15 Abs. 1 GmbHG in
Verbindung mit § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von den Gesellschaftern bestellt wird . Infolge des Pensionsantrittes des langjährigen
vormaligen TFG-Geschäftsführers im Jahr 2014 vertritt der zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung amtierende Geschäftsführer (vormals Prokurist der TFG) die Gesellschaft seit 01 .04.2014 selbständig.
ZI. KA-11340/20 16
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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