Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.55
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2 Vorgangsweise
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Im Rahmen dieser Prüfung wurden die jeweiligen Dienststellen bzw. Geschäftsführungen der betroffenen Unternehmungen mit dem Ersuchen angeschrieben, der
Kontrollabteilung über zwischenzeitig getroffene Veranlassungen auf direktem
Wege innerhalb einer 2-wöchigen Frist zu berichten und diesbezügliche Umsetzungsmaßnahmen durch geeignete Nachweise zu belegen.
Für den Bereich des Stadtmagistrates wurden der Magistratsdirektor sowie die
zuständigen Abteilungs- und Amtsleitungen vom Vorhaben der Kontrollabteilung
abschriftlich in Kenntnis gesetzt.
Von den geprüften Unternehmen war – wie bereits anlässlich der jeweiligen ursprünglichen Anhörungsverfahren – bekannt zu geben, welche Berichtspassagen
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse tangieren und daher eine Behandlung in der
vertraulichen Sitzung des Gemeinderates erforderlich machen würden. Die Kontrollabteilung bemerkt, dass in diesem Zusammenhang keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse reklamiert worden sind, die einer besonderen Berichtsbehandlung bedurft hätten.
3
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und
gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.
4
Gemäß aufrechter Wohlmeinung des gemeinderätlichen Kontrollausschusses sollten nur fristgerecht eingetroffene Stellungnahmen von Dienststellen bei der Berichtsbehandlung Berücksichtigung finden (gleiche Bedingungen für alle, Ausnahme nur bei sachlicher Rechtfertigung). Die Kontrollabteilung stellt hierzu fest, dass
in diesem Sinne alle Stellungnahmen in den Bericht aufgenommen werden konnten.
5
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass mit der geschilderten Vorgangsweise
auch dem Gebot des § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) entsprochen wurde, den betroffenen Dienststellen, Einrichtungen und Rechtsträgern Gelegenheit zur Abgabe sachlich begründeter Äußerungen zu geben und diese bei der Abfassung der Prüfberichte zu berücksichtigen.
6
Die Empfehlungen in den Berichten der Kontrollabteilung sind – wie bei ähnlichen
Einrichtungen der öffentlichen Kontrolle (Rechnungshof, Landesrechnungshöfe) –
beratender Natur. In diesem Zusammenhang hat allerdings der Gemeinderat am
29.05.2002 anlässlich der Behandlung des Berichtes über die (erste) Follow up –
Einschau 2000/2001 den Grundsatzbeschluss gefasst, „dass Empfehlungen der
Kontrollabteilung, die vom Gemeinderat im Rahmen der Behandlung der Berichte
zustimmend zur Kenntnis genommen werden, als Beschlüsse des Gemeinderates
umzusetzen sind“. Die Ergebnisse des jeweilig durchgeführten Anhörungsverfahrens (z.B. begründete Einwendungen der geprüften Dienststelle, Anmerkungen der
Kontrollabteilung dazu) sind dabei zu berücksichtigen, da sie als Teil des Berichtes
vom Gemeinderat in gleicher Weise wie die Empfehlung zur Kenntnis genommen
worden sind.
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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