Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.108

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(zu Punkt 36.1)

FPÖ RUDI FEDERSPIEL
StR Rudi Federspiel

Stadtmagistrat Innsbruck
am

StRin Andrea Dengg

GR Andreas Kunst
GR Bernhard Schmidt

KO Markus Lassenberger

L

KO Stv. Maximilian Kurz

Gemeinderat wd Stattsenat

GRin Deborah Gregoire

GRin Astrid Denz

A o . "b o oV
Innsbruck, am 20.05. 2020

Dringende Anfrage
betreffend den Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck IV. Quartal
2019

Im „ Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck IV. Quartal 2019" , ZI. KA00729/2020, wurde festgestellt , dass die Kontrollabteilung eine Auszahlungsanordnung des
Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV mit dem Buchungstext „FAG § 23 Abs .
2 FAG 2017“ behob , durch die 1.392. 000 Euro an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) zur Auszahlung gelangt sein sollen.
Gemäß § 23 Abs. 2 FAG gewährt der Bund den Gemeinden allj ä hrlich eine Finanzzuweisung
für den ÖPNV. Dabei wird jeweils ein bestimmter Anteil bis spätestens 31.07. und der
restliche Betrag bis spätestens 20.12. ausbezahlt. Im Wortlaut heißt die Bestimmung :
„ Der Bund gewährt den Gemeinden für Investitionen für Straßenbahn- und Obuslinien eine
Finanzzuweisung im Ausmaß von 16.500.000 Euro jährlich und 0, 034 % des
Nettoaufkommens an den Abgaben mit einheitlichem Schlüssel (§ 1 0 Abs. 1) des Zeitraums
vom November des Vorjahres bis zum Oktober des jeweiligen Jahres. Diese
Finanzzuweisung ist auf die Landeshauptstädte mit mehr als 100 000 Einwohnern mit
solchen Linien wie folgt aufzuteilen: Wien 64 , 7%, Graz 11, 1%, Innsbruck 8 , 7%>, Linz 8, 1%,
Salzburg 7, 4 % . Von dieser Finanzzuweisung sind den Gemeinden 16.000. 000 Euro bis
spätestens 31 . Juli eines jeden Jahres und die weiteren Beträge bis spätestens 20.
Dezember eines jeden Jahres zu überweisen. Die anspruchsberechtigten Gemeinden haben
dem Bundesminister für Finanzen jeweils bis 31 . Mai des Folgejahres über die Verwendung
dieser Finanzzuweisung zu berichten. “
Zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung Ende November 2019 war die 1. Tranche für
2019 über 1.392.000 Euro am 13.11.2019 von der Stadt vereinnahmt worden. Gemäß
ÖPNV-Vertrag verpflichtete sich die Stadt dazu, die ihr vom Bund zur Förderung des ÖPNV
zufließenden Mittel als Gesellschafterzuschuss an die IVB weiterzuleiten. Andererseits

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