Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.129
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(zu Punkt 41.4)
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Stadtmagistrat Innsbruck
GERECHTES
eingelangt am
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Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Maria -Theresien -Stra ß e 18, 6020 Innsbruck
www.gerechtes - innsbruck . at
E -Mail: office @ gerechtes -innsbruck .at
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Bü rgermeister Georg Willi
im Haus
Innsbruck, am 30. April 2020
ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschlie ßen, der Bü rgermeister der Stadt Innsbruck
wird beauftragt im Rahmen eines Wirtschafts - und Gastronomiekonjunkturpa ketes folgende Verordnungen im Gesamtpaket bzw . einzeln zu erlassen.
1. Den Innsbrucker Gastronomen werden s ä mtliche Geb ü hren f ü r ihre
Gastgä rten bis zum 31. Dezember 2020 erlassen.
2. Um den Gastronomen ein Öffnung ihrer Gastgä rten bereits ab 7 :00 Uhr
fr ü h zu erm öglichen, wird die Maria -Theresien-Stra ß e und die Innsbrucker Altstadt vorab befristet bis zum 31. Dezember 2020 unter Ber ück sichtigung der Fu ßgä ngerzone zur Begegnungszone.
3. Die Fl ä chen der Gastgä rten werden aufgrund der Ma ß nahmen in Bezug
auf das Abstandhalten ( COVI19) Seitens der Stadt Innsbruck bis zum 31.
Dezember 2020 dementsprechend erweitert, um Umsatzverluste bei den
Gastronomen zu vermeiden.
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BEGRÜNDUNG:
Die COVID19 Pandemie ( Corona - Krise ) hat die Innsbrucker Gastronomen besonders hart getroffen, und viele wirtschaftliche Existenzen von Gastronomen
und deren Arbeitnehmerinnen sind massiv gef ä hrdet. Dem gilt es effizient seitens der Stadt Innsbruck entgegenzuwirken, wenn wir verhindern wollen, dass
die Gastronomie in der Stadt, als wesentlicher Wirtschaftsfaktor und Impulsge -
ber, erhalten bleibt.
1. So ist es wichtig als ersten Schritt die Geb ü hren f ü r die Gastgä rten f ür alle betroffenenen Gastronomen vorab befristet bis 31. Dezember 2020
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