Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.164
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Frage 2:
Gibt es für die in Frage 1 angeführte zeitliche Begrenzung weitere Rechtsgrundlagen, etwa bundes(verfassungs)rechtliche Vorgaben? Falls ja, welche?
Antwort:
nein
Frage 3:
Wurden im Zeitraum von der Einführung der 5-jährigen Funktionsperiode bis heute (Mai 2020) Leitungsfunktionen (AbteilungsleiterInnen, AmtsvorständInnen und
andere leitende Positionen) mit Personen (Vertragsbedienstete und BeamtInnen),
welche zum Zeitpunkt des Antritts der Funktion das 60. Lebensjahr überschritten
hatten, besetzt? Falls ja, welche Leitungsfunktionen hat dies betroffen und mit
welchem Datum erfolgten die entsprechenden Besetzungen? Falls nein, auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Ausscheidung von Personen, die das
60. Lebensjahr überschritten hatten, aus dem Bewerbungs- bzw. Besetzungsprozess?
Antwort:
Ja, seit Einführung der befristeten Bestellung wurden durchgängig die betroffenen MitarbeiterInnen von Leitungsfunktionen auch nach Vollendung
des 60. Lebensjahres bestellt oder weiterbestellt.
Frage 4:
Gab es in der Vergangenheit Personen in Leitungsfunktionen, die auf 5 Jahre bestellt worden waren, die aber trotzdem vor Ablauf dieser Funktionsperiode in die
Pension bzw. den Ruhestand übergetreten sind? Falls ja, wie viele Personen betraf dies?
Antwort:
Ja, jedoch eine Auflistung über die in den letzten 25 Jahren vor Ablauf der
Bestelldauer in Pension gegangenen bzw. in den Ruhestand übergetretenen
Personen in Leitungsfunktionen überschreitet die Möglichkeiten der Erhebung im zur Verfügung stehenden Beantwortungszeitraum.
Frage 5:
Gab es Personen in Leitungsfunktionen welche auf 5 Jahre bestellt worden waren,
die aber trotzdem vor Ablauf dieser Funktionsperiode aus anderen Gründen als
Pensions- bzw. Ruhestandsantritt vorzeitig aus der Position ausgeschieden sind?
Falls ja, wie viele Personen betraf dies?
Antwort:
Ja, ergänzend zur Antwort auf die Frage 4 sind Personen in Leitungsfunktionen auch durch beantragte Karenzierung oder dienstnehmerseitige Kündigung oder Dienstentsagung ausgeschieden.
Frage 6:
Gibt es generell für Ausschreibungen von Leitungspositionen im Stadtmagistrat
der Landeshauptstadt Innsbruck ein Höchstalter? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage basiert dieses?
Antwort:
nein
Frage 7:
Wie viele Bewerbungen betreffend die im Frühjahr 2020 neu zu besetzende Position des Leiters/der Leiterin der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, gab es?
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