Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.173
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Frage 16:
Von wem wurden diese Personen ausgesucht?
Antwort:
Entfällt, siehe Antwort zu Frage 15.
Frage 17:
Warum wurde stattdessen der Gemeinderat der Stadt Innsbruck in seiner Gesamtheit in die diesbezügliche Entscheidungsfindung nicht mit eingebunden?
(Anmerkung: Zumindest eine schriftliche Stellungnahme der GemeinderätInnen
wäre möglich gewesen!)
Antwort:
Es liegt hier gemäß Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) keine
Kompetenz des Gemeinderates vor bzw. sind Leitungs-Baustellen in Innsbruck nicht gemeinderatspflichtig.
Frage 18:
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann die Innsbrucker Stadtregierung die Vorverlegung der Baustelle in der Altstadt alleine bestimmen, ohne jegliche Diskussion, Abstimmung des Innsbrucker Gemeinderates?
Antwort:
Entfällt, siehe Antwort zu Frage 17.
Frage 19:
Ist es richtig, dass die derzeitige Rechtslage aufgrund der COVID-19-Pandemie
eine alleinige Entscheidung des Bürgermeisters diesbezüglich per Notrecht nicht
ermöglicht?
Antwort:
Dazu darf auf das IStR verwiesen werden. Die Anwendung von Verfügungen
in dringenden Fällen ist im § 33 IStR geregelt.
Frage 20:
Was passiert jetzt mit dem Bürgerbeteiligungsprozess für die Baustelle in der Altstadt?
Antwort:
Auf Grund der COVID-19-Pandemie konnte der planungsbegleitende Dialog
nicht wie geplant fortgesetzt werden. Alle Betroffenen in der Altstadt wurden
darüber schriftlich informiert. Allerdings sind die Anregungen der Kleingruppen bereits gesammelt und soweit wie technisch möglich in die Planung eingeflossen. Weiters ist natürlich angedacht, mit den Teilnehmenden
in engem Kontakt zu bleiben und sie zu informieren – das muss allerdings
der aktuellen Situation entsprechend über die derzeit möglichen Kanäle erfolgen.
Frage 21:
Wie hoch sind die entstandenen Kosten für den Bürgerbeteiligungsprozess für die
Baustelle in der Altstadt?
Antwort:
Seitens der Stadt Innsbruck wird kein finanzieller Beitrag geleistet.
Frage 22:
Welche Abteilungen bzw. AmtsleiterInnen des Stadtmagistrates der Stadt Innsbruck waren in die politische Entscheidungsfindung der Innsbrucker Stadtregierung, die Baustelle in der lnnsbrucker Altstadt vorzuverlegen, eingebunden?
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