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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.192

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Ansicht des Magistratsdirektors zu alt für die Bestellung des Finanzdirektors sei?
Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 5:

Können Sie garantieren, dass das Bewerbungsverfahren als auch die Bestellung
des neuen Finanzdirektors durch den Stadtsenat zu 100 % rechtmäßig erfolgte,
und das trotz der rechtlich widerlegten Rechtsauskunft von Magistratsdirektor
Dr. Köfler anlässlich der Sitzung des Stadtsenats vom 29.04.2020?

Antwort:

ja

Frage 6:

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Antwort:

Das Bewerbungs- und Bestellungsverfahren erfolgte rechtskonform.

Frage 7:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Entfällt, siehe Antwort zu Frage 6.

Frage 8:

Laut Medienberichten halten Sie die Tatsache, dass Mag. Johannes Verdross
nicht schon von Beginn an aus rechtlichen Gründen vom Bewerbungsverfahren
ausgeschlossen wurde, für einen schweren Fehler, den aber die für das Personal
zuständigen FunktionsträgerInnen rechtlich wie politisch zu verantworten haben.
Welche für das Personal zuständigen FunktionsträgerInnen sind für diesen
schweren Fehler rechtlich verantwortlich?
Welche für das Personal zuständigen FunktionsträgerInnen sind für diesen
schweren Fehler politisch verantwortlich?

Antwort:

Es sind keine Fehler bekannt.

Frage 9:

Ist es richtig, dass laut Homepage der Stadt Innsbruck "Personal" in Ihren politischen Zuständigkeitsbereich fällt und Sie auch daher diesen - wie von Ihnen richtigerweise medial festgestellten schweren - Fehler, wenn nicht rechtlich, sondern
vor allem politisch zu verantworten haben?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 8.

Frage 10:

Mit welchen Konsequenzen haben die für das Personal zuständigen FunktionsträgerInnen, die für den schweren Fehler (siehe Frage 8) rechtlich und politisch verantwortlich sind, seitens des Bürgermeisters zu rechnen bzw. schließen Sie folglich Ihrer politischen Zuständigkeit persönliche Konsequenzen aus?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 8.

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