Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.194
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(zu Punkt 44.7)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Ort, Datum
INNS"
BRUCK
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 11.05.2020
Stadtmagistrat Innsbruck, Notbetrieb während COVID-19-Ausgangsbeschränkungen;
Zahl GfGR/116/2020;
ANFRAGE von GRin Mag. a Seidl (NEOS) vom 30.04.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Mag.a Seidl hat am 30.04.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Seit 15.03.2020 wurde der Stadtmagistrat auf "Notbetrieb" wegen der Corona-Pandemie umgestellt. Dies wurde uns als GemeinderätInnen per allgemeiner Presseaussendung mitgeteilt. Bei
allem Verständnis für rasche Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheitsübertragung und
dem Schutz unserer MitarbeiterInnen und der Bevölkerung, wäre es wichtig gewesen, dass der
Stadtmagistrat seine Aufgaben in angemessenem Ausmaß weiterführt. Zum Notbetrieb stellen
sich daher für mich einige Fragen, um deren Beantwortung ich bitte:
Frage 1:
Auf Basis welcher rechtlichen Voraussetzungen wurde auf "Notbetrieb" im Magistrat umgestellt? (Bitte um Angabe konkreter Beschlüsse, Verordnungen, Gesetze)
Antwort:
Es handelte sich im gegenständlichen Fall um eine Maßnahme des inneren
Dienstes des Stadtmagistrates und waren somit keine Beschlüsse, Verordnungen, Gesetze hierfür erforderlich. Die Entscheidung erfolgte in Analogie
zu den Maßnahmen des Bundes und des Landes zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19.
Frage 2:
Wie lautet der Beschlusstext zum "Notbetrieb" für den Stadtmagistrat Innsbruck?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
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