Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.249
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SP Ö Gemeinderatsklub
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eingelangt am
( Mai 2020
. JJ 2 I
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
INNSBRUCK
Innsbruck, 20.05.2020
RESOLUTIONSANTRAG
Objektivierungsleitlinie wieder in Kraft setzen!
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck möge beschließen:
An Herrn Bürgermeister wird dringend appelliert, die von ihm am 31.03.2019 verfügte
Objektivierungsleitlinie ( OBL) (mit Wirkung vom 01.04.2019 ) , adaptiert mit seiner Verfügung vom 05.11.2019 (mit Wirkung vom 15.11.2019) , wieder in Kraft zu setzen.
Es soll nicht zu einer Objektivierungsleitlinie-neu kommen , die der Personalvertretung
und/oder der Gleichbehandlungsbeauftragten das Stimmrecht entzieht.
Begründung:
Wie in § 1 Geltungsbereich der Objektivierungsleitlinie (OBL) festgehalten , regelt diese
Verfügung „die Aufnahme von Personen in ein städtisches Dienstverhältnis sowie magistratsinterne Stellenbesetzungen und die Weiterbestellungen ( Magistratsdirektor,
Abteilungsleiter , Abteilungsleiter-Stellvertreter , Amtsvorstä nde) bzw. Weiterbetrauungen (Referatsleiter) bei Leitungsfunktionen nach einheitlichen und objektiven Kriterien.“
Nachdem der Bürgermeister - mit Verweis auf Covid-bedingte Ursachen - die Objektivierungsleitlinie außer Kraft gesetzt hat , wurden in der Folge Hearings ohne Stimmrecht von Personalvertretung und Gleichbehandlungsbeauftragter abgehalten, ohne
vorherige Übermittlung der Unterlagen an alle Mitgliederder Auswahlkommission , und
auch die Listen jener Bewerberinnen, die nicht zu einem Hearing eingeladen wurden,
wurden nicht an Personalvertretung und Gleichbehandlungsbeauftragte übermittelt.
Die Außer-Kraft-Setzung der OBL hat somit nicht nur, entgegen einer Ankündigung