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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.34

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- 271 -

§ 15a müssen endlich der Realität angepasst werden.
StRin Dengg: GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan,
ich glaube zu wissen, dass Ihr GRÜNEN in
Bund, Land und Stadt Innsbruck in jeder
Regierung vertreten seid. Kindesweglegung
mag ich nicht so gerne.
Wir haben gehört, dass es in der Stadt Innsbruck in vielen Stadtteilen an Kinderbetreuungseinrichtungen mangelt. Hier möchte ich
ein großes Lob an die privaten Kinderbetreuungseinrichtungen aussprechen. Wenn
wir diese Plätze nicht hätten, müsste die
Stadt auch für diese Kinder Kindergärten,
Kinderkrippen und Hortplätze schaffen. Das
könnten wir bei der Anzahl der in privaten
Einrichtungen untergebrachten Kinder kaum
stemmen.
StRin Mag.a Mayr: Zur Information für alle:
In den Sitzungen des Gemeinderates geht
es sehr oft darum, was die Stadt Innsbruck
zahlt, was das Land Tirol und was der
Bund.
Ich darf diesbezüglich informieren, dass das
Tiroler Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetz ein Landesgesetz ist. Darin steht, dass
das unsere Aufgabe ist. Wir geben uns natürlich nicht geschlagen. Die über Jahre entstandene Schieflage hat sich weiter verschärft, das ist klar. Das Land Tirol zahlt
den privaten und öffentlichen AnbieterInnen
von Kinderbetreuung eine Förderung für
das Personal. Die Auflagen werden aber immer höher. Das hat einen pädagogischen
Sinn. Die Gruppen werden kleiner gemacht,
mehr Personal wird eingesetzt und ab
sechs Kindern müssen zwei Personen als
Betreuungspersonal anwesend sein.
Das ist wunderbar, aber wenn gleichzeitig
die Förderung nicht steigt, geht das zu Lasten der Gemeinden und das Geld fehlt irgendwo anders, wo es auch dringend gebraucht würde. Ich möchte Euch etwas mitgeben: Vor allem im Tiroler Landtag - den
beiden Regierungsparteien, Bgm.Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc und
GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan - Kontakt aufzunehmen und Euch einzusetzen. Das betrifft aber auch alle Fraktionen hier in diesem Gemeinderat, die im Tiroler Landtag
vertreten sind, also inklusive Liste FRITZ
und FPÖ.

GR-Sitzung 20.05.2020

Bitte setzt Euch dafür ein! Es steht eine Novelle dieses Gesetzes an. Setzt Euch dafür
ein, dass es zu einer Erhöhung dieser Förderung kommt. Das wird auch in der Stadt
Innsbruck dringend gebraucht.
Es kann nicht sein, dass immer nur einer
per Gesetz das Sagen hat. Hier ein Vergleich: Wenn nur ich die Gesetze in unserem Haushalt machen darf, sage ich zu meinem Freund, dass das Putzen seine Aufgabe ist und trotzdem putze ich aber freiwillig - per Gesetz müsste ich ja den
Schwamm nicht in die Hand nehmen.
Das heißt, dass der Tiroler Landtag dieses
Gesetz regelt, das für alle Gemeinden gilt.
Immer wird sich auf das hinausgeredet. Immer kommt der Versorgungsauftrag, der so
im Gesetz steht, zur Sprache, der bei den
Gemeinden liegt. Es ist ihre Finanzierungspflicht. Diese Rechnung ist aber ein wenig
einfach, weil man sie nicht mit dem Partner
macht. Deshalb entschuldige ich mich für
den Vergleich mit meinem Haushalt.
Die Stadt Innsbruck ist in dieser Hinsicht
Partnerin vom Land Tirol und Innsbruck ist
Tirol - nämlich die Landeshauptstadt von
Tirol. Dieser Bereich sollte auf Augenhöhe,
Partnerschaftsbasis und mit einer Finanzierungssicherheit reguliert werden.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
19.05.2020 (Seite 269) wird angenommen.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl.
GRin Dr.in Krammer-Stark referiert die Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe vom
24.04.2020: