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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.50

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- 287 -

vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
26.

MagIbk/32102/SP-FW-IG/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F19, Igls, Bereich
Gp. 870/6 und Teilfläche der
Gp. 870/1, Patscher Straße südlich
Kurweg, KG Igls (als Änderung
der Flächenwidmungspläne
Nr. IG-F1, 2. Entwurf, und Nr. IGF10), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat (bei Stimmenthaltung von GR Kunst, GR Kurz und GR Buchacher, 3 Stimmen):
Beschluss (bei Stimmenthaltung von SPÖ,
4 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.05.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F19, Igls, Bereich
Gp. 870/6 und Teilfläche der Gp. 870/1,
Patscher Straße südlich Kurweg, KG Igls
(als Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. IG-F1, 2. Entwurf, und Nr. IG-F10), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.

27.

MagIbk/29956/SP-BB-HÖ/1
Bebauungsplan Nr. HÖ-B16, Hötting, Bereich Höttinger Gasse 37
bis 39 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/aa), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B16 eingegangen. Diese liegen dem Akt im Original
bei.
Die EinspruchwerberInnen kritisieren die
projektbezogenen Festlegungen hinsichtlich
Dichte und Bauhöhe.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die eingebrachten Stellungnahmen keine neuen Aspekte hervorgebracht
haben.
Der Sachverständigenbeirat nach dem
Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz (SOG)
erstellte gemäß § 21 SOG 2003 ein positives Gutachten zum gegenständlichen Bebauungsplan.
Die geforderten vertraglichen Vereinbarungen sind abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Kunst
und GR Kurz, 2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.05.2020:
Der Bebauungsplan Nr. HÖ-B16, Hötting,
Bereich Höttinger Gasse 37 bis 39 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/aa),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplans treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 20.05.2020