Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.74

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- 311 -

Dazu gibt es nichts mehr zu sagen.
GR Schmidt: Eine Anmerkung kann ich mir
nicht verkneifen. Bgm.-Stellv.in
Mag.a Schwarzl hat soeben darüber gesprochen, dass man den Inhalt eines Antrages
sinngemäß neutral und wertfrei sehen soll
und nicht die Intention, die möglicherweise
dahintersteht. Habe ich das in etwa sinngemäß wiedergegeben? Ich denke ja.
Ich frage mich daher, warum mein Antrag in
der letzten Sitzung des Gemeinderates (Erklärung gegen Antisemitismus, Antijudaismus und Antizionismus, mehrsprachiges Informationsblatt) abgelehnt wurde. Das liegt
mir heute noch Magen. Vor einiger Zeit wurden Work Shops beantragt, um etwas
Nachhaltiges aufzubauen. Mir wurde aber
eine negative Intention unterstellt. Danke,
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl für Deine
Ausführungen, dass wir uns über den Inhalt
und nicht über irgendwelche Intentionen
Gedanken machen sollen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ
und ALI, 15 Stimmen):
Der von GR Lukovic, BA MA und MitunterzeichnerInnen gestellte Antrag auf Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur
Vorberatung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Gleinser; gegen GRÜNE, SPÖ, ALI
und GRin Mag.a Seidl, 16 Stimmen):
Beiliegender von GR Lukovic, BA MA und
MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des
Gemeinderates am 30.04.2020 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.
41.3

GfGR/109/2020
Resolution der Stadt Innsbruck an
österreichische Bundesregierung
zum Projekt "Lehre für Asylwerbende in Mangelberufen" (GRin
Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan)

GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan: Der Antrag
ist selbstredend. Nachdem wir dieses
Thema gerade diskutiert haben, ersuche ich
um
Zuweisung des beiliegenden Antrages an
den Stadtsenat zur Vorberatung.
GR-Sitzung 20.05.2020

GRin Ringler, BA: Ich habe noch eine inhaltliche Anmerkung oder Frage. In diesem
Antrag wird der "Bartenstein-Erlass" genannt. Ich hätte gerne eine Erklärung, warum die Integration ohne diesen Erlass erfolgen soll.
GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan: Menschen,
die noch in der Grundversorgung stecken,
könnten arbeiten. Das ist momentan nur der
Fall, wenn sie eine Lehre aus der Mangellehrberufsliste absolvieren, in der Saison arbeiten oder sich selbstständig machen. Der
"Bartenstein-Erlass" verbietet schutzsuchenden Menschen, einer Tätigkeit nachzugehen, die nicht in diesem Rahmen liegt.
Daher sollte dieser fallen, damit auch Menschen in der Grundversorgung arbeiten können.
GRin Mag.a Seidl: Ich kann dem Antrag inhaltlich voll zustimmen. Die NEOS haben
dazu am 12.06.2019 einen Entschließungsantrag im Parlament eingebracht. Es wäre
seitens der GRÜNEN ein Leichtes diesem
zuzustimmen. Inhaltlich ist der genannte
Antrag fast ident, denn er beantragt auch
die Rücknahme des "Bartenstein-Erlasses"
sowie ein Modell, das die NEOS schon sehr
lange vehement fordern. Unser Nationalratsabgeordneter Sepp Schellhorn hat sich
intensiv damit auseinandergesetzt.
Ob der Antrag inhaltlich abgestimmt wird oder in den Stadtsenat zur Vorberatung
kommt, dazu kann ich sagen, dass wir auf
jeden Fall zustimmen werden.
GR Mag. Krackl: Ich möchte für unsere
Fraktion Stimmenthaltung anmelden. In der
Vorbesprechung haben wir festgehalten,
dass im so genannten "Bartenstein-Erlass"
viel mehr geregelt ist, als in der Überschrift
des Antrages steht. Darin werden nur die
Jugendlichen in Ausbildung genannt, die
man nicht herausziehen darf. Dieser Forderung könnten wir uns durchaus anschließen.
Heute werden wir uns bei der Abstimmung
der Stimme enthalten. Wenn der Antrag zur
Vorberatung in den Stadtsenat kommt, ist
darüber sowieso nochmals im Gemeinderat
zu beraten.