Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.84
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41.9
GfGR/124/2020
Volksschule Pradl-Leitgeb, Sanierung der Sporthalle (GR Lassenberger)
StRin Dengg: Ich ersuche um
Zuweisung des beiliegenden Antrags an
den Stadtsenat zur selbständigen Erledigung.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Lassenberger in der Sitzung
des Gemeinderates am 30.04.2020 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
41.10 GfGR/125/2020
Stadtmagistrat Innsbruck, Besetzung von Führungspositionen
(GR Lassenberger)
GR Lassenberger: Es geht uns um die Intention, dass der Stadtsenat das Entscheidungsgremium ist. Allen Mitgliedern des
Stadtsenates, auch jene die keine Amtsführung haben, sind sämtliche Unterlagen vorzulegen. Das passiert derzeit nicht. Bei der
Ausschreibung des Postens des Finanzdirektors gab es 20 Bewerbungen, fünf kamen in die engere Auswahl und nur ein
Kandidat wurde uns vorgelegt.
Unser Antrag zielt darauf ab, dass aus unserer Sicht dem Gesetz Genüge getan werden muss. Laut Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ist der Stadtsenat das endgültige Entscheidungsgremium, dem alle Unterlagen vorzulegen sind.
Unseres Erachtens kann hier nicht der Datenschutz vorgeschoben werden, weil der
Stadtsenat sowieso zur Verschwiegenheit
verpflichtet ist.
Ich ersuche um
die Annahme des beiliegenden Antrags.
GR Appler: GR Lassenberger, ich kann der
Intention Ihres Antrages durchaus etwas abgewinnen. Vor allem der zweite Punkt des
Antrages ist wichtig. Ich glaube aber, dass
eine rechtliche Prüfung notwendig ist.
Dem ersten Punkt des Antrages kann ich
keine Zustimmung geben, da er mir zu rigoros ist. Daher hätte ich gerne, dass wir den
GR-Sitzung 20.05.2020
Antrag im Stadtsenat behandeln, um die
rechtlichen Prüfungen zu beauftragen.
Ich beantrage daher
die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Lassenberger in der Sitzung
des Gemeinderates am 30.04.2020 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
41.11 GfGR/126/2020
Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Sitzgelegenheiten (GR Lassenberger)
GR Schmidt: Ich muss dazu ein wenig ausholen, denn der Antrag hat eine kleine Geschichte hinter sich. Es möge geprüft werden, in welchen Bereichen Sitzgelegenheiten angebracht werden könnten.
Im Winter war ich mit meiner Tochter in der
Innenstadt. Wir fahren sehr oft mit der Straßenbahn, denn wir sind klimafreundlich unterwegs. Bei der Haltestelle Ing.-EtzelStraße sind wir im Regen gestanden und
haben auf die Straßenbahn gewartet. Meine
10jährige Tochter fragte mich, warum man
sich nirgends hinsetzen kann. Als wir zuhause waren, haben wir ihre Gedanken
festgehalten: Menschen möchten sich hinsetzen. Alte Leute und Verletzte brauchen
eine Sitzgelegenheit. Kinder und Schwangere möchte sich auch niedersetzen. Auch
jene, die müde sind, wollen eine Bank.
Anschließend ist mir Herbert Grönemeyer
eingefallen, der gesungen hat, Kinder an die
Macht. Hierbei muss ich ihm recht geben.
Ich beantrage nicht, dass zwingend überall
Bänke errichtet werden müssen, denn vielleicht gibt es bauliche Beschränkungen, die
solche Maßnahmen nicht ermöglichen. Daher ersuche ich
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbständigen Erledigung zuzuweisen.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv.in Mag.a Schwarzl.