Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.9
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- 246 -
1.
Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
Bgm. Willi: Laut § 25 Abs. 1 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der
Gemeinderat die Zulässigkeit von Ton- und
Bildaufnahmen zu beschließen.
Es gibt heute wieder einen Livestream, wie
wir es von der letzten Sitzung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck bereits kennen.
Weiters werden wieder GebärdendolmetscherInnen und erstmalig SchriftdolmetscherInnen übersetzen. Dazu gibt es auch
eine Presseaussendung, dass Innsbruck die
erste Stadt ist, die so etwas anbietet.
Ich möchte mich bei allen bedanken, die
das ermöglicht und im Hintergrund mitgeholfen haben, besonders beim Behindertenbeirat mit Mag. Grünzweig und den MitarbeiterInnen des Hauses.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.
Genehmigung der Tagesordnung
Bgm. Willi: Die Tagesordnung ist Ihnen
zeitgerecht zugegangen. Erhebt sich gegen
die Tagesordnung ein Einwand?
Abgelehnte Anträge aus Ausschüssen, Weiterleitung an Entscheidungsgremien
GR Onay: Ich habe auf der Tagesordnung
gesehen, dass bei den Anträgen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte die abgelehnten Anträge angeführt sind.
Ich war kürzlich auch bei der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte anwesend und es wurde
der Akt Menardi Liegenschaften Amras
GmbH behandelt.
Nach meinem Verständnis sind alle Ausschüsse Vorberatungsgremien und keine
Entscheidungsgremien. Da GR Mag. Krackl
bereits seit acht Jahren den Vorsitz des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte hat und die abgelehnten
Anträge bis jetzt nicht in den Gemeinderat
gekommen sind, stellt sich mir die Frage, ob
jetzt die Gefahr besteht, dass Ansprüche
GR-Sitzung 20.05.2020
gestellt werden könnten, da die Anträge in
einem Gremium abgelehnt wurden, das
keine Entscheidungskompetenz hat?
Zweitens stellt sich die Frage, welches Gremium diese Anträge abgelehnt hat? Welches Entscheidungsgremium?
Vielleicht kann in der Beantwortung auch erklärt werden, wie es dazu gekommen ist,
dass dieser Punkt in dieser Form auf die
Tagesordnung des Gemeinderates der
Stadt Innsbruck gekommen ist - jetzt, nach
so vielen Jahren.
Bgm. Willi: Ich bitte darum, dies beim vorgesehenen Punkt der Tagesordnung behandeln zu dürfen. Von mir gibt es dazu gleich
einen Antrag, dann können wir uns mit dieser Frage auseinandersetzen und dieses
Thema vertiefend besprechen.
Im Namen der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat möchte ich eine große
Bitte aussprechen. Aufgrund der Umstände
haben wir schon das letzte Mal dazu aufgerufen, alle Anträge und Anfragen, die eingebracht werden, elektronisch zu übermitteln.
Das erleichtert die Arbeit sehr.
Es wird Kenntnis genommen.
Bgm. Willi: Ich darf bekannt geben, dass
nachstehend angeführter Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird:
Zu Punkt 6., Subventionsanträge des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und
Diversität:
b)
Unterricht und Bildung - Punkt 12. Kindersommer Igls, Jahressubvention
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung wird genehmigt.
Bgm. Willi: Ich beantrage, nachstehend angeführte Punkte in die nicht öffentliche Sitzung zu verweisen:
Zu Punkt 8., Abgelehnte Anträge des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte:
h)
Menardi Liegenschaften Amras GmbH,
NHT - Neue Heimat Tirol, Amras,
Gpn. 41/1 und 676/1, beide KG Amras