Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
- S.110
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27.02.2019 wird beginnend mit 01.04.2019 eine neue Vereinbarung mit der
EPAMEDIA mit einer Laufzeit von sieben Jahren abgeschlossen.
Frage 2:
Laut Generalplakatierungsvertrag hat die Stadt von EPAMEDIA € 143.448,42 im
Jahr 2017 bekommen. Handelt es sich bei dieser Summe um eine Pauschale für
die Vermietung? Wie errechnet sich dieser Betrag?
Antwort:
Die Summe von € 143.448,42 setzt sich zusammen aus einer Umsatzbeteiligung in Höhe von 40 % des jährlichen Nettoerlöses der vertragsgegenständlichen Werbung sowie einer jährlichen Abschlagszahlung von netto
€ 62.725,67.
Frage 3:
Wie hoch war der Unternehmensprofit für EPAMEDIA? Entgeht der Stadt
Innsbruck nicht eher Geld, wenn sie Werbung über eine Private-Public-Partnership regelt?
Antwort:
Der Unternehmensprofit fällt nicht in den Wirkungsbereich der Stadt Innsbruck. Von einem Entgang von Geldmitteln wird nicht ausgegangen.
Frage 4:
Fallen Werbungen an Bushaltestellen sowie direkt auf den Bussen und Trams als
auch in den Bussen und Trams ebenso unter diesen Vertrag oder hat die IVB ein
gesondertes Recht, WerbepartnerInnen zu lukrieren?
Antwort:
Werbungen sowohl an Bushaltestellen sowie direkt auf den Bussen und
Trams als auch in den Bussen und Trams sind vom Geltungsbereich der zwischen der Stadt Innsbruck und der EPAMEDIA abgeschlossenen Vereinbarung ausgenommen.
Die Citylight-Vermarktung ist Teil eines eigenen Vertrages zwischen EPAMEDIA und IVB. Fahrzeugbeklebungen außen sowie Werbeflächen in den Bussen fallen in einen separaten Werbevertrag mit der Gewista Werbegesellschaft m.b.H. Infoscreen-Werbung fällt ebenso in einen separaten Werbevertrag mit der Infoscreen Austria Gesellschaft für Stadtinformationsanlagen
GmbH.
Frage 5:
Wie hoch sind die Einnahmen der IVB durch Werbung absolut und relativ, das
heißt gemessen am Gesamtanteil der Einnahmen der IVB?
Antwort:
Citylights an Haltestellen
€ 80.141,79
(zusätzlich Errichtung und Instandhaltung der Wartehäuschen in Innsbruck);
Fahrzeug-Außen- und -Innenwerbung
€ 440.646,55;
Bildschirmwerbung in den Fahrzeugen € 102.548,85.
Ohne Präzisierung, wie der Antragsteller den "Gesamtanteil der Einnahmen
der IVB“ definiert, kann der relative Anteil nicht aufgeschlüsselt werden.
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