Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf

- S.125

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Diese Ausgabe – 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
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Frage 26:

Arbeitskreise und Arbeitsgruppen etc. sind beratende Gremien für politische Entscheidungen der Stadt Innsbruck. Inwieweit wird festgestellt, ob ein/e Teilnehmer/in eines Arbeitskreises bzw. einer Arbeitsgruppe objektiv beraten kann und
keine Befangenheit vorliegt? (persönliche Interessen}

Antwort:

Allfällige Befangenheitsgründe sind durch den/die Betroffene/n zwingend
selbständig wahrzunehmen.

Frage 27:

Gibt es eine zeitliche Begrenzung für die Arbeit eines Arbeitskreises bzw. einer
Arbeitsgruppe, Steuerungsgruppe etc.?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 5.

Frage 28:

Wenn ja, welche?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 5.

Frage 29:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 5.

Frage 30:

Wie erfolgt die Erstellung des Endberichtes des jeweiligen Arbeitskreises bzw. der
jeweiligen Arbeitsgruppe, einer Steuerungsgruppe?

Antwort:

Endberichte werden anlassfallbezogen und nach Bedarf erstellt.

Frage 31:

An wen erfolgt die Übermittlung des Endberichtes des jeweiligen Arbeitskreises
bzw. der jeweiligen Arbeitsgruppe, der jeweiligen Steuerungsgruppe?

Antwort:

Endberichte werden an den/die jeweilige/n Auftraggeber/in gerichtet.

Frage 32:

Nach welchen Kriterien erfolgt die Bewertung des Endberichtes der jeweiligen Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppe etc. und durch wen?

Antwort:

Anlassfallbezogen durch den/die jeweilige/n Auftraggeber/in.

Frage 33:

Was halten Sie von dem Vorschlag, dass, sollte es eine rechtliche und demokratische Legitimation für die Errichtung von Arbeitskreisen bzw. Arbeitsgruppen geben, jede/r Gemeinderat/Gemeinderätin an selbigen freiwillig teilnehmen kann?

Antwort:

Eine Öffnung aller Treffen, die unter diese Bezeichnungen fallen würden, für
alle 40 GemeinderätInnen scheint nicht zweckmäßig. Die Expertisen, Meinungen und die Kritik der MandatarInnen sollten wenn zweckmäßig einbezogen werden.

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