Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf

- S.128

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Diese Ausgabe – 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
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Wir erlauben uns daher, folgende Fragen an den Bürgermeister zu stellen:
Frage 1:

Ist es richtig, dass es bereits vor dem 11.10.2018 seitens der Innsbrucker Stadtregierung konkrete Pläne für die Nachnutzung der alten Stadtbücherei gab und bereits mit MitarbeiterInnen des Stadtmagistrates gesprochen bzw. verhandelt
wurde?

Antwort:

Nein, es gab zum angefragten Zeitpunkt keine konkreten Pläne, sondern nur
Prüfoptionen für die Nachnutzung der frei gewordenen Räumlichkeiten, in
die MitarbeiterInnen des Stadtmagistrats selbstverständlich einbezogen
wurden.

Frage 2:

Wenn ja, seit wann gibt es seitens der Innsbrucker Stadtregierung bzw. Stadtsenates konkrete Pläne, die ehemaligen Räumlichkeiten der alten Stadtbücherei für
Büroräumlichkeiten des Stadtmagistrates zu nutzen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 3:

Wenn ja, warum hat die Innsbrucker Stadtregierung den Innsbrucker Gemeinderat
erst wenige Tage vor der Gemeinderatssitzung am 28.03.2019 über die Pläne der
Nachnutzung der ehemaligen Stadtbücherei mittels Vorlage eines Antrages informiert und somit eine breite politische Diskussion im Vorfeld verhindert?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 4:

Wenn ja, warum hat man seitens der Innsbrucker Stadtregierung im Zuge der Behandlung des Antrages (Gemeinderatsprotokoll 9. Sitzung am 11.10.2018 – Punkt
53.16) den Gemeinderat, als höchstes politisches Gremium der Stadt Innsbruck,
über die konkreten Pläne der Nachnutzung der alten Stadtbücherei, wenn auch
nur ansatzweise, nicht informiert, zumal selbiger über die Nachnutzung beschließen muss?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 5:

Wenn ja, wann hat die Innsbrucker Stadtregierung bzw. der Innsbruck Stadtsenat
beschlossen, die Räumlichkeiten der alten Stadtbücherei für Büros des Stadtmagistrates zu nutzen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 6:

Finden Sie es richtig, dass ein Antrag einer Gemeinderatsfraktion dem Stadtsenat
zur eigenständigen Erledigung zugewiesen wird, obwohl zum Zeitpunkt der Zuweisung des Antrages die Entscheidung des Stadtsenates über den Antrag eigentlich
schon entschieden, und somit der Beschluss diesbezüglich nur mehr "pro forma"
ist?
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