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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf

- S.131

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Gesamter Text dieser Seite:
Aus dieser Vorschrift ergibt sich in der Logik die Pflicht der Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr,
bzw. der organisatorisch bzw. politisch Verantwortlichen der Stadt Innsbruck, dafür Sorge zu
tragen, dass die Tarife bzw. Gebühren für die Brandsicherheitswachdienste die entstehenden Kosten für die Stadt Innsbruck abdecken. Dieser Pflicht sind die Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr, sowie die organisatorisch bzw. politisch Verantwortlichen der Stadt Innsbruck nicht
nachgekommen, sodass bereits im Bericht der Kontrollabteilung vom 05.02.2014,
ZI. KA-08252/2013, Folgendes festgestellt wurde:
Bericht der Kontrollabteilung vom 05.02.2014, ZI. KA-08252/2013
"Fehlende Kostendeckung: Bezüglich der Kostenvorschreibung für die Brandsicherheitswachen wurde festgestellt, dass die den Veranstaltern verrechneten Tarife nicht den tatsächlichen Aufwand der Stadtgemeinde decken. Um dies zu erreichen, müssten zumindest auch
die Dienstgeberanteile (bei Vertragsbediensteten rund 26 %) berücksichtigt werden.
Im Sinne der Kostenwahrheit hat die Kontrollabteilung empfohlen, die Verrechnungsmodalitäten entsprechend zu adaptieren und Überlegungen anzustellen, inwieweit den Veranstaltern über den tatsächlichen Nebengebührenaufwand hinaus ein prozentueller Zuschlag als
Abgeltung für den Verwaltungsaufwand berechnet werden sollte.
In der Stellungnahme kündigte die BFI an, dass es diesbezüglich Änderungen in den Vereinbarungen - sowohl mit der Bau- und Feuerpolizei als auch dem Amt für Personalwesen - mit
dem Ziel geben werde, kostendeckende Einnahmen für den Stadtmagistrat zu tätigen. Für
die Brandsicherheitswachdienste sollte dementsprechend auch der Dienstgeberanteil bzw.
der Zuschlag für den Verwaltungsaufwand verrechnet werden, wobei die Höhe vom Amt für
Personalwesen festzusetzen sein werde."
Im aktuellen Bericht der Kontrollabteilung geht hervor, dass bis zum heutigen Tag eine Anpassung der Tarifordnung nicht erfolgt ist und die geleisteten Brandsicherheitswachdienste
der Berufsfeuerwehr Innsbruck seit 2014 nicht kostendeckend sind.
Der Stadt Innsbruck, insbesondere den Innsbrucker SteuerzahlerInnen, ist durch die Untätigkeit der Verantwortlichen in Bezug auf die Anpassung der Tarife für Brandsicherheitswachdienste der Berufsfeuerwehr Innsbruck ein hoher finanzieller Schaden entstanden. Die
Frage, wer für den entstandenen finanziellen Schaden letztendlich die Verantwortung zu tragen hat, sei es auf organisatorischer, aber vor allem auf politischer Ebene, steht im Raum.
Frage 1:

Sollten die Tarife bzw. Gebühren für die Brandsicherheitswachdienste der Mag.Abt. III, Berufsfeuerwehr, wissentlich nicht erhöht worden sein, haben die Verantwortlichen mit persönlichen Konsequenzen zu rechnen?

Antwort:

Nach Auskunft der verrechnenden Stelle (Mag.-Abt. III, Bau- und Feuerpolizei) wird die Verrechnung der Brandsicherheitswachdienste nach der derzeit
gültigen Beschlusslage (Tarife inkl. entsprechender jährlicher Indexanpassung) durchgeführt.

Frage 2:

Wenn ja, um welche persönlichen Konsequenzen handelt es sich?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

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