Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf

- S.133

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Im Zuge der beabsichtigten Evaluierung der Tarifordnung wurde zudem von
der Personalvertretung das Thema Vergütung für Brandsicherheitswachdienste aufgegriffen. Dahingehend wurden im Jahr 2018 Gespräche mit der
Personalvertretung geführt.
Im Oktober 2018 wurden die Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr sowie Bau- und
Feuerpolizei, mit einer generellen Evaluierung durch den Bürgermeister und
die Abteilungsleitung beauftragt. Ein Zwischenbericht wurde auftragsgemäß
erstellt und übermittelt, woraufhin die Anzahl der Brandsicherheitswachdienste reduziert werden konnte.
Die Verhandlungen bezüglich der Vergütung der Brandsicherheitswachdienste mit der Personalvertretung sind derzeit im Gange. Nach Abschluss
der Verhandlungen wird dieses Ergebnis in Abstimmung mit der Mag.-Abt. I,
Personalwesen, in den Vorschlag für die Tarifordnung einfließen und in
Folge dem Gemeinderat zu Beschlussfassung vorgelegt.
Frage 8:

Warum hat der Amtsleiter für Personalwesen, Mag. Neu, entgegen den Empfehlungen der Kontrollabteilung die Höhe eines Zuschlages für den Verwaltungsaufwand bzw. des Dienstgeberanteiles nicht festgesetzt, damit selbige verrechnet
werden können und somit in weiterer Folge den Innsbrucker Steuerzahlerlnnen
kein finanzieller Schaden entsteht?

Antwort:

Die Mag.-Abt. I, Personalwesen, wurde über die mangelnde Kostendeckung
der Brandsicherheitswachdienste nicht informiert. Die Mag.-Abt. I, Besoldung, übermittelt jährlich die valorisierten Tarife und ist nunmehr in die Neugestaltung der Tarifstruktur eingebunden.

Frage 9:

Was nützt der Stadt Innsbruck ein Bericht der Kontrollabteilung, wenn die Verantwortlichen die Empfehlungen der Kontrollabteilung ignorieren und den Steuerzahlerlnnen weiterhin in der gleichen Causa ein finanzieller Schaden über viele Jahre
zugefügt wird?

Antwort:

Nach Auskunft der verrechnenden Stelle (Mag.-Abt. III; Bau- und Feuerpolizei) wird die Verrechnung der Brandsicherheitswachdienste nach der derzeit
gültigen Beschlusslage (Tarife inkl. entsprechender jährlicher Indexanpassung) durchgeführt. Somit ist kein finanzieller Schaden entstanden.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner
Seite 4 von 4

4h

40 min