Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
- S.174
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Stadtmagistrat Innsbruck
1nnsbruck
eingelangt am
2 5. April 2019
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Innsbruck, 25.04.2019
G{ GR / /103 / lo1/<
ANTRAG
Bausperre
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat soll bis zum Vorliegen eines Bebauungsplans für das an der
Schulgasse 5 in Hötting geplante Bauvorhaben eine Bausperre verfügen.
Begründung:
Bereits etwa 1"000 Bürgerinnen und Bürger haben sich in einer Petition gegen den
geplanten Neubau an der Schulgasse 5 ausgesprochen. Damit geben sie ihrer Sorge
Ausdruck, der Neubau könnte das Ortsbild massiv beeinträchtigen.
Tatsächlich
bestehen
trotz
erfolgter
Zustimmung
durch
den
SOG
in
dem
als
Erhaltungs
□
Sachverständigenbeirat begründete Zweifel, dass der Neubau
und Schutzzone ausgewiesenen Ortsteil die erforderlichen Bedingungen gemäß § 15
( 1) SOG 2003 erfüllt.
So verletzt der geplante Neubau die vom Örtlichen Raumordnungskonzept ÖROKO
2002 vorgesehene Dichte D 1. Hinzu kommt, dass für den betroffenen Ortsteil rund
um die alte Höttinger Kirche gegenwärtig ein Bebauungsplan in Arbeit ist. Der
Bürgermeister soll daher in Anwendung §74 TROG (1) bzw. (2) bis zum Vorliegen des
Bebauungsplans eine Bausperre verfügen.
Alternative Liste Innsbruck
Schöplstraße 9 6020 Innsbruck
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