Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf

- S.43

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dann vom Tiroler Landtag nicht aufgegriffen
und behandelt wurde.
Daher gab es noch offene Fragen, die
schon längere Zeit diskutiert wurden. Wir
sind in der Praxis mit Beschwerden, Anregungen und dergleichen auch von Seiten
der Kleinstparteien, darauf gekommen, dass
ein Klarstellungsbedarf im IStR besteht.
Wir schreiben jetzt nicht ein völlig neues
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR). Der revolutionäre große Wurf
ist es nicht, sondern es ist eine Fortschreibung und in einigen Punkten eine Präzisierung und Korrektur, welches zum letzten
Mal in den Jahren 2011/2012 eine wirklich
große Änderung erfahren hat.
Damals hat man bei der Einführung der Bürgermeister-Direktwahl auch über das Verhältnis der beiden obersten Organe - Gemeinderat und Bürgermeister/in - beide vom
Volk direkt gewählt - gesprochen und einige
Dinge klargestellt. Das war eine einschneidende Reform.
Jetzt ist es eine Verbesserung auf Basis der
damaligen Reform. Es ist und war schon
ganz am Anfang im Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss so, dass alleine
bei der Verwaltung eine lange Liste von zu
klärenden Punkten vorgelegen ist, die wir
dann alle abgearbeitet haben.
In welchen Bereichen gibt es einen rechtlichen Klärungsbedarf? Wo muss auf Ebene
der GOGR eine simple Klarstellung des bestehenden Textes erfolgen, den wir gar
nicht ändern müssen, sondern nur in der
Anwendung ändern.
Das liegt jetzt vor - nicht mehr und nicht weniger. Ich schließe mich Bgm.-Stellv. Gruber
an, wenn jetzt der Untergang der Demokratie und die Abschaffung derer beschworen
wird, ist das einfach lachhaft. In Wahrheit ist
es so, dass drei Kleinstfraktionen nicht alle
ihre Wünsche in Bezug auf ihre Mitwirkungsrechte erfüllt bekommen haben.
Hier kann ich nur sagen, Beschwerden darüber bitte nicht an den Gemeinderat und
seine Mehrheit, sondern an das Wahlvolk.
Es hat bestimmten Parteien sechs, sieben,
acht oder zehn Mandate gegeben und anderen nur eines.
Dass in der Mitwirkungsmöglichkeit zwischen einer Fraktion mit vier MandatarInnen
GR-Sitzung 25.04.2019

und einer mit einer/m MandatarIn ein gewisser Gewichtsunterschied besteht, ist so. Beschwerden darüber an das Wahlvolk und
nicht andauernd hier an den gewählten Gemeinderat.
Nun zum wesentlichen Punkt der Stadtteilausschüsse: Dieser ist neben vielen kleineren Präzisierungen, Klarstellungen und Reformen ein wesentlicher Teil. Hier muss ich
GRin Mag.a Seidl in einem Punkt, der die
Geschichte betrifft, etwas berichtigen.
Geschaffen wurden die Stadtteilausschüsse
von Alt-Bürgermeister DDr. van Staa im
rechtsfreien Raum. Am Anfang hatten diese
Ausschüsse keine Rechtsgrundlage, das
war eine Entscheidung zugunsten von Igls,
da es damals die Bewegung "Los von Innsbruck - Igls selbständige Gemeinde" gegeben hat.
Ja, um diese Gruppe einzufangen, hat AltBürgermeister DDr. van Staa aus dem
Blauen heraus die Stadtteilausschüsse erfunden - ohne Rechtsgrundlage, ohne alles.
Nur auf der Grundlage des selbständigen
Beschlussrechtes des Gemeinderates.
Später, bei der großen Stadtrechtsreformkommission (StRRK) wurde die "Verrechtlichung" angegangen und damals wurden die
Katastralgemeinden aufgenommen. Im
Jahr 2015/16 hat es noch einen Zwischenschritt gegeben. Es wurde darüber diskutiert, ob man die Katastralgemeinden nicht
in Stadtteile zerlegen könnte, die eine handhabbare Größe haben.
Im damaligen Entwurf war eine Verordnungsermächtigung enthalten, dass der Gemeinderat der Stadt Innsbruck durch Verordnung Stadtteile festlegen kann. Diese
können dann Stadtteilausschüsse bilden,
immer auf der Grundlage dessen, dass es
bestimmte Quoren der Wahlberechtigten im
jeweiligen Stadtteil braucht, um ein Verfahren zur Bildung eines Stadtteilausschusses
überhaupt einzuleiten.
Dabei sind wir auf zwei Schwierigkeiten gestoßen. In der letzten Wahlperiode ist mindestens ein Jahr lang im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss unter Beteiligung der Mag.-Abt. V, Stadtarchiv,
und der Mag.-Abt. I, Geographisches Informationssystem (GIS), versucht worden, die
Stadtteile abzugrenzen.