Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf

- S.55

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- 355 -

innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
31.

Maglbk/25908/SP-BB-SA/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. SA-B15, Saggen, Bereich zwischen Goethestraße, Schubertstraße, Erzherzog-Eugen-Straße, Sennstraße,
den Freilandflächen entlang des
Inns, Stifterstraße und Ing.-EtzelStraße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. SA-B13, Nr. SA-B9,
Nr. SA-B7, Nr. SA-B1, Nr. 78/x),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwölf Stellungnahmen zu dem
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes eingegangen. Einer Stellungnahme sind sieben Unterschriften beigefügt. Die Stellungnahmen liegen
dem Akt im Original bei.
Diese richten sich hauptsächlich gegen die
Lage der Baugrenzlinie, Geschosszahl, Gebäudehöhe und generelle Bebauungsmöglichkeiten der Innenhöfe.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten.
Dabei kann festgestellt werden, dass einer
Stellungnahme entgegengekommen werden
kann und in diesem Bereich ein neuer Bebauungsplan erstellt wird. In diesem Sinn
soll der gegenständliche Bebauungsplan
verkleinert beschlossen werden. Alle übrigen Stellungnahmen erbrachten keine
neuen Erkenntnisse, die zu Planänderungen führen würden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 25.04.2019

Mehrheitsbeschluss (gegen GR Schmidt):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.04.2019:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. SA-B15, Saggen, Bereich
zwischen Goethestraße, Schubertstraße,
Erzherzog-Eugen-Straße, Sennstraße, den
Freilandflächen entlang des Inns, Stifterstraße und Ing.-Etzel-Straße, verkleinert um
den Bereich Goethestraße 10 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. SA-B13, Nr. SAB9, Nr. SA-B7, Nr. SA-B1 und Nr. 78/x), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
32.

Maglbk/26498/SP-FW-SM/1
Flächenwidmungsplan Nr. SMF16, Sieglanger-Mentlberg, Bereich Felseckstraße 37 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. SM-F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bei.
Alle Stellungnahmen sprechen sich gegen
die Änderung des Flächenwidmungsplanes
aus. Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte beraten. Dabei wurde festgestellt,
dass die eingebrachten Stellungnahmen
keine neuen Aspekte hervorgebracht haben, die zu einer Planänderung führen
würde.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: