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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf

- S.83

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- 383 -

a) Wenn ja, wie sieht der Kostenvergleich aus?
b) Wenn es noch keine diesbezügliche
Kalkulation gibt, wann wird diese erstellt?

Jahre 2017 und 2018 - bitte jeweils unter Angabe der Zahl der Tage, an denen eine solche Standortverlegung vorgenommen werden musste - betroffen?
2.

Ist es richtig, dass im Fall des in
Punkt 1. angeführten Personenkreises
die Zeit der Überstellung (Reisezeit)
nicht in die jeweils zu leistende Tagesarbeitszeit eingerechnet wurde/wird,
der Standortwechsel also in der Freizeit
vorgenommen werden musste?

3.

Ist es richtig, dass zumindest in einem
Teil der städtischen Betreuungseinrichtungen für noch nicht schulpflichtige
Kinder die Praxis vertreten wird, dass
auch Angehörige des Assistenzdienstes Kindergruppen mit einer Anzahl von
bis zu 20 Kindern leiten dürfen/müssen,
wenn und solange eine pädagogische
Fachkraft in der jeweiligen Betreuungseinrichtung physisch präsent ist?

4.

Welche Art der Ausbildung und welche
Ausbildungsdauer ist für Angehörige
des Assistenzdienstes vorgesehen
bzw. im Rahmen derzeit bestehender
Dienstverhältnisse als Mindesterfordernis angesehen bzw. akzeptiert worden?

5.

In wie vielen städtischen Betreuungseinrichtungen leitet die mit der Leitung
der jeweiligen Einrichtung betraute Person gleichzeitig auch eine Kindergruppe? In wie vielen Einrichtungen ist
dies nicht der Fall?

6.

Ist es richtig, dass pädagogischen
Fachkräften zur Vorbereitung ein Teil
der Dienstzeit zur Verfügung steht,
während Angehörige des Assistenzdienstes Wochenvorbereitungen in der
Freizeit erstellen müssen?

7.

Wie viele Betreuungspersonen werden
in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen im Rahmen der Nachmittagsbetreuung jeweils eingesetzt?
Falls diese Zahl von der Zahl der jeweils beteiligten Kinder abhängt, bitte
Personalschlüssel anführen.
Falls es zu diesem Themenkomplex
eine Dienstanweisung gibt, bitte Inhalt
und weisungsberechtigtes Organ darlegen.

c) Wenn diese Kalkulation erst erstellt
wird, kann sie bitte als Antwort
nachgereicht werden?
4.

Ist eine Kosten-Nutzen-Evaluation bezüglich der Vergabe dieser Leistungen
geplant?
a) Wenn ja, werden in diese Evaluation auch Qualitätskriterien einfließen? Welche?
b) Wenn nein, warum nicht?

5.

Seit wann genau gibt es wöchentliche
Abstimmungsgespräche?

6.

Meine Frage, ob seit Bestehen der
Auslagerung dieser Leistungen von der
Stadt Innsbruck das Abziehen von gestelltem Personal urgiert wurde, wurde
nicht konkret beantwortet. Ich darf
diese Frage höflich nochmals stellen.
a) Wenn ja, wie oft?
b) Wenn ja, aus welchen Gründen?
c) Unter welchen Voraussetzungen
würde die Stadt Innsbruck das Abziehen von gestelltem Personal urgieren?

Mag.a Klingler-Newesely, eigenhändig.
41.5

GfGR/90/2019
Städtische Kinderbetreuungseinrichtungen, Personalsituation
(StRin Dengg)

StRin Dengg stellt laut Beilage folgende
Fragen an Herrn Bürgermeister:
1.

Ist es richtig, dass sogenannte "Springerinnen"/"Springer" über die Mittagszeit einen Wechsel des Dienst- bzw.
Einsatzortes ("Ort" wird hierbei als
Postadresse, nicht als Postleitzahl oder
räumliche Verlegung innerhalb eines
Gebäudes oder Gebäudegruppe verstanden) vornehmen müssen? Falls ja,
wie viele Personen waren davon im

GR-Sitzung 25.04.2019