Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf

- S.102

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Prüfung Amt für Sport
(Bericht vom 18.09.2013)

18

Die Kontrollabteilung wurde im Rahmen ihrer stichprobenartigen Prüfung auf ein
Mietverhältnis aufmerksam, dessen Kosten in den Jahren 2011 und 2012 vorerst
der Kostenstelle 5315001 – Kunsteislaufplätze zugeordnet und in weiterer Folge
anteilsmäßig auf die Kostenträger KELPs aufgeteilt worden sind.
Zweck dieses Mietvertrages war die Verwendung des nördliche Teiles des
Gst. 884/1 KG Igls für den Betrieb der Bob- und Rodelbahn, wobei es der Stadt Innsbruck gestattet ist, die Bestandfläche auch für andere sportliche und sonstige
Veranstaltungen zu verwenden. Das gegenständliche Mietverhältnis begann
(rückwirkend) mit 01.03.2001 und sah ein Vertragsende zum 28.02.2011 vor. Kraft
einer Zusatzvereinbarung vom 10.09.2009 wurde das bisherige Vertragsverhältnis
vorzeitig auf unbestimmte Zeit verlängert.
Im Jahr 2012 hat der Bestandzins für die Anmietung der Grundstücksfläche im
Ausmaß von 6.762 m² rd. € 4,5 Tsd. (2011: rd. € 4,4 Tsd.) betragen und ist von der
Stadt Innsbruck bezahlt und über die Kostenstelle 5315001 Kunsteislaufplätze
prozentuell den Kostenträgern KELP Baggersee, Igls, Hötting West und Sparkasse
sowie im Jahr 2011 auch dem Kostenträger Rapoldipark zugerechnet worden.
Hierzu bemerkte die Kontrollabteilung, dass gemäß Gesellschaftsvertrag der OSVI
der Gesellschaft die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der durch Fruchtgenussvertrag mit der Stadtgemeinde Innsbruck überlassenen Anlagen und Einrichtungen obliegt. Es wurde daher angeregt zu prüfen, inwieweit der jährlich anfallende Mietzins weiterhin von der Stadt Innsbruck getragen werden soll, zumal dieser einen Aufwand der OSVI darstellt, der sich aus der Besorgung der jeweiligen
Aufgaben der Gesellschaft ergibt.
In ihrer Stellungnahme gab das Amt für Sport bekannt, dass umgehend mit der
MA I bzw. der OSVI Gespräche aufgenommen werden. Sollte der jährliche Mietzins weiterhin vom Amt für Sport zu tragen sein, werde eine entsprechende Kostenstelle „Bob- und Rodelbahn“ bei der MA IV beantragt.
Darauf Bezug nehmend berichtete das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft
als Reaktion zur Follow up – Einschau 2016, dass „in Abstimmung mit dem Amt für
Sport inzwischen eine … eigene Haushaltsstelle als auch Kostenstelle eingerichtet“ worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Prüfung von Teilbereichen des Amtes „Berufsfeuerwehr“
(Bericht vom 05.02.2014)

19

Bezüglich der Kostenvorschreibung für die Brandsicherheitswachen wurde festgestellt, dass die den Veranstaltern verrechneten Tarife nicht den tatsächlichen Aufwand der Stadtgemeinde decken. Um dies zu erreichen, müssten zumindest auch
die Dienstgeberanteile (bei Vertragsbediensteten rd. 26 %) berücksichtigt werden.

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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

12