Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.104
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Die Kontrollabteilung sprach daher die Empfehlung aus, den noch offenen Betrag
zu begleichen.
Laut Stellungnahme der MA IV werde, um die ordnungsgemäße Verbuchung des
offenen Betrages von € 30,00 sicherzustellen, mit den betroffenen Stellen eine Besprechung vereinbart und die Erledigung entsprechend betrieben.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2016 berichtete nun der Leiter des Amtes
für Finanzverwaltung und Wirtschaft, dass seitens der IVB aus diesem Titel keine
offenen Forderungen an die Stadt Innsbruck bestehen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Des Weiteren sind die Vertragsparteien übereingekommen, die von der IVB angeschafften Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände nach dem Ende ihrer Nutzungsdauer mittels Schenkung, Verkauf zum Buchwert, etc. in das Vermögen der
Stadt Innsbruck zu übertragen.
Um nach Ablauf der geplanten Nutzungsdauer eine Übernahme der vertragsgegenständlichen mobilen Vermögensgegenstände in das Eigentum der Stadt Innsbruck zu gewährleisten, hat die Kontrollabteilung empfohlen, sich ehestmöglich mit
der IVB in Verbindung zu setzen und um eine für alle Vertragsparteien zufriedenstellende Lösung bemüht zu sein.
Die Anregung der Kontrollabteilung wurde zustimmend aufgenommen. Für die
diesbezügliche Umsetzung werde lt. Stellungnahme das Amt für Finanzverwaltung
und Wirtschaft mit der IVB und den zuständigen Dienststellen das Einvernehmen
herstellen und schriftlich präzisieren.
Zum Status quo teilte das betreffende Amt im Rahmen der Follow up – Einschau
2016 mit, dass nach den Aufzeichnungen des GF der IVB vereinbart worden ist,
dass die „abgeschriebenen Fahrzeuge der Feuerwehr zur Restnutzung bzw. für
die Weitergabe an freiwillige Feuerwehren übergeben und aus dem Anlageverzeichnis ausgeschieden“ werden. Der von der Gesellschaft mit E-Mail vom
24.01.2017 übermittelten Aufstellung war zu entnehmen, dass das erste Fahrzeug
(erst) im Jahr 2022 „voll abgeschrieben“ sein wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.
Prüfung Referat Wohnbauförderung
(Bericht vom 27.08.2014)
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Dem Amt für Wohnungsservice sind gemäß den Bestimmungen der Magistratsgeschäftsordnung unter anderem auch die Aufgaben
Prüfung von Förderungsansuchen für Wohnhaussanierungen und Impulsförderungen sowie
Bearbeitung Mietzinsbeihilfe-Ansuchen, Mietzins- und Wohnbeihilfenberatung
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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