Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf

- S.114

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führt, die auch die Anzahl der Akten im Verhältnis zum Schwierigkeitsgrad widerspiegeln. Somit sei jederzeit sowohl eine Ermittlung der Verfahrensanzahl als auch
eine Einstufung nach Schwierigkeitsgrad möglich. Die Statistik würde vom Amtsvorstand selbst erstellt werden und könne somit stichprobenhaft auch die Richtigkeit der Schwierigkeitseinstufungen anhand der Geschäftszahlen überprüft werden. Zum Nachweis stellte der Amtsvorstand die von ihm zu Testzwecken angefertigten Aufzeichnungen betreffend das 3. Quartal des Jahres 2016 bereit.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.

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In Verbindung mit Durchlauf- bzw. Bearbeitungszeiten bei Betriebsanlagengenehmigungsverfahren wurde vom seinerzeit zuständigen Referatsleiter auf eine Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung verwiesen. Der Kontrollabteilung wurde
der Bericht des Landes Tirol für das Jahr 2013 zur Verfügung gestellt. Aus diesem
Bericht ging hervor, dass das Land Tirol offensichtlich seit dem Jahr 2008 statistische Erfassungen und Auswertungen der Tätigkeit der Bezirkshauptmannschaften
im gewerberechtlichen Betriebsanlagenverfahren durchführt und vornimmt. In diesem Statistikbericht des Landes wurden unter anderem Themen wie Verfahrensdauer (samt allfälligen Verzögerungsgründen), behördliche Überwachungstätigkeiten, Berufungsverfahren sowie allfällige Beschleunigungspotenziale analysiert.
Das Referat Gewerbe und Betriebsanlagen nahm an der vom Land Tirol angebotenen statistischen Erfassung und Auswertung nur im Jahr 2013 teil.
Die Kontrollabteilung hielt fest, dass die Stadt Innsbruck als eine der neun in Tirol
für gewerbliche Betriebsanlagenverfahren zuständige Bezirksverwaltungsbehörde
an dieser Verfahrensstatistik des Landes gemäß Auskunft des damaligen Referatsleiters seit der vergangenen Statistik für das Jahr 2013 nicht mehr teilnahm.
Eine Begründung dafür gab es nach Rücksprache der Kontrollabteilung mit dem
damals zuständigen Leiter des Referates Gewerbe und Betriebsanlagen nicht. Aus
Sicht der Kontrollabteilung war eine Teilnahme der Stadt Innsbruck an der Landesstatistik aus mehreren im Bericht dargelegten Gründen überlegenswert.
Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, die (erneute) Teilnahme an der Landesstatistik zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Für den Fall, dass die Beteiligung an der Landesstatistik von der Dienststelle begründbar nicht gewünscht
wird, sollten nach Einschätzung der Kontrollabteilung Überlegungen in Richtung
einer alternativen statistischen Erfassung und Auswertung (mit allfälligen Vergleichsmöglichkeiten zu anderen Statutarstädten oder vergleichbaren Bezirkshauptmannschaften) angestellt werden.
Im Anhörungsverfahren teilte die Dienststelle die Überlegungen der Kontrollabteilung im Hinblick auf eine erneute Teilnahme an der Landesstatistik für Betriebsanlagenverfahren. Es wurde vom betroffenen Referat jedoch empfohlen, mit einer
etwaigen Entscheidung hierüber seinerzeit noch ca. 3 Monate zuzuwarten, da
nach dem damaligen Wissensstand der Behörde die Einführung einer einheitlichen
bundesweiten Betriebsanlagenstatistik angedacht war.
Im Rahmen der letztjährigen Follow up – Einschau 2015 teilte der vormalige Leiter
des Referates Gewerbe und Betriebsanlagen mit, dass sich nach seinem Informationsstand ein bundesweites Statistikprogramm in Ausarbeitung befand.

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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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