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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf

- S.144

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Ferner wäre der mit der Leitung des Schülerhortes temporär beauftragten Stellvertreterin erst ab dem 31. Kalendertag ihrer ununterbrochenen vertretungsweisen
Führungstätigkeit eine Dienstzulage in Höhe von 1/30 pro Kalendertag zugestanden.
Überdies zeigte sich die Kontrollabteilung verwundert, dass der vorübergehenden
Leiterin trotz Anerkennung einer monatlichen Dienstzulage keine Mehrleistungsvergütung für die Abwicklung des Mittagstisches gewährt worden ist.
Aufgrund obiger Ausführungen hat die Kontrollabteilung empfohlen zu überprüfen,
ob die Bedingungen für eine erhöhte Dienstzulage sowie die Auszahlung einer
Mehrleistungsvergütung für die Abwicklung des Mittagstisches vorlagen. Bei Vorhandensein der Voraussetzungen wäre gegebenenfalls eine nachträgliche Anweisung genannter Zulagen zu veranlassen gewesen.
Dazu erklärte die MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport im Rahmen
des Anhörungsverfahrens, dass eine Prüfung durch das Amt für Personalwesen
vorgenommen worden sei und die Differenzbeträge nachverrechnet werden würden.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2016 wurde diesbezüglich vom zuständigen
Amt für Personalwesen berichtet, dass im Sinne der Ausführungen der Kontrollabteilung eine dementsprechende Nachverrechnung der Leitungszulage und der
Mehrleistungsvergütung Mittagstisch erfolgte.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Für Veranstaltungen (bspw. Elternaktivitäten, Feste und Feiern) im Ausmaß von
12 Stunden, für Teamsitzungen (inkl. Hygieneschulungen, Aufräumungsarbeiten)
von maximal 14 Stunden und für Tagesausflüge von höchstens vier Stunden können Assistenzkräfte von den Leitungsorganen zur Mehrleistung verpflichtend herangezogen werden.
Eine diesbezügliche stichprobenartige Einschau in die Prüfungsunterlagen des
Hortjahres 2014/2015 zeigte, dass es bei einer Bediensteten, die sowohl in einem
Kindergarten als auch in einem Schülerhort tätig war, zu einer geringfügigen Überschreitung der maximal zulässigen Mehrleistungsstunden in einer der vordefinierten Kategorien kam.
Des Weiteren stellte die Kontrollabteilung fest, dass bei der Aufsummierung von
geleisteten Stunden ein Rechenfehler unterlief. Dies hatte zur Folge, dass einer
Bediensteten zu viele Mehrleistungsstunden finanziell abgegolten worden sind, als
sie tatsächlich erbracht hat.
Darüber hinaus konstatierte die Kontrollabteilung in einem Fall eine Divergenz
zwischen der Summe der getätigten Zusatzstunden laut den Aufzeichnungen im
Mehrleistungsstundenblatt und den zu leistenden Kinderdienststunden im Dienstplan.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und effizienten Nachprüfung regte die Kontrollabteilung an, das gegenwärtig verwendete Formular derart zu adaptieren, sodass jederzeit die Summe sowohl der einzelnen Themenschwerpunkte (Veranstal-

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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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