Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf

- S.146

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2017
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Im Anhörungsverfahren berichtete die MA V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit
und Sport, dass künftig ein allfälliger Saldo von den Leitungen der Schülerhorte in
die Zeitausgleichsliste mitaufgenommen werde.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2016 teilte die Fachdienststelle mit, dass
das Mehrstundenblatt (Zeitausgleich von AssistentInnen) im Sinne der obigen abgegebenen Stellungnahme entsprechend adaptiert worden ist und seit dem Hortjahr 2016/2017 zur Verfügung steht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

89

Die Leitungsorgane der städtischen Schülerhorte haben u.a. dafür zu sorgen, dass
der ordnungsgemäße Betrieb durchgehend – zu den Öffnungszeiten – sichergestellt ist. Zu diesem Zweck sind von den LeiterInnen der Schülerhorte Dienstpläne
zu erstellen.
Im Zuge ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass aufgrund mangelnder
inhaltlicher Vorgaben von der Fachdienststelle bei der Erstellung der Dienstpläne
für das Betriebsjahr 2014/2015 eine inkongruente Handhabung vorlag.
Nach Meinung der Kontrollabteilung wäre es durchaus überlegenswert, die
Dienstpläne um Qualitätsmerkmale – beispielsweise Erstellungsdatum und Unterschrift der Leitungsorgane, Genehmigung und Gegenzeichnung durch die zuständige Amtsleitung oder Anführung der Sollarbeitszeit – zu ergänzen.
Die Kontrollabteilung regte demnach an, für alle Kinderbetreuungseinrichtungen
einheitliche, verbindliche Mindestkriterien durch die Fachdienststelle festzulegen
und diese zu präzisieren.
Im damaligen Anhörungsverfahren wurde von der betroffenen Dienststelle mitgeteilt, dass für das Betriebsjahr 2016/2017 ein einheitliches und von den Leitungen
der Schülerhorte verpflichtend anzuwendendes Dienstplanraster vorliege und im
Zuge des Follow up 2016 wurde auch ein diesbezüglicher Nachweis übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

90

Die Kontrollabteilung hat u.a. im Rahmen ihrer Prüfung der Gebarung des Hortwesen des Weiteren angeregt zu kontrollieren, ob mit dem derzeit eingesetzten und
zur Verfügung stehenden Personal (pädagogische Fachkräfte und Assistenzkräfte)
der Mindestpersonaleinsatz pro Hortgruppe sowohl im laufenden Hortbetrieb als
auch im Sommerbetrieb 2016 gesetzeskonform erfüllt werden kann.
Die Leitung der MA V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport teilte in ihrer
Stellungnahme mit, dass insbesondere im Ferienbetrieb eine hohe Diskrepanz
zwischen den angemeldeten und tatsächlich anwesenden Kindern bestünde. Dieser Umstand werde bei der Personaleinteilung, insbesondere in den Randzeiten,
berücksichtigt.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

56