Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.158
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Mit Bezug auf die Planung und Abwicklung baulicher Maßnahmen konnte sich die
TLT in der Vergangenheit unentgeltlich der Dienste der Landesbaudirektion bedienen, welche sich jedoch für die weitere Zukunft nur zur Erledigung geringfügiger
Arbeiten bereit erklärt hat. Nachdem die TLT nicht über die fachlichen Ressourcen
zur Besorgung notwendiger Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten oder für Umund Neubauarbeiten verfügt, muss sie auf Leistungen externer Dienstleister zurückgreifen, wie sie u.a. die Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) anbietet.
Die IISG verwaltet insbesondere das Liegenschaftsvermögen der Stadtgemeinde
Innsbruck, zu welchem u.a. das Tiroler Landestheater zu zählen ist, dessen Erhaltungspflichten gemäß Dienstbarkeitsvertrag an die TLT übertragen wurden.
Die Kontrollabteilung sprach sich dafür aus, eine künftig mögliche Zusammenarbeit zwischen TLT und IISG im Bereich der Liegenschaftsverwaltung und des baulichen Projektmanagements zu prüfen. Die TLT hatte diesbezüglich bereits im
Rahmen des Anhörungsverfahrens über ein erstes konkretes Gespräch mit der
IISG informiert.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2016 teilte die TLT mit, dass es im Zusammenhang mit der Betriebsführung des „Haus der Musik“ zu einer engen Zusammenarbeit zwischen der IIG & Co KG und der TLT kommen werde und bereits mehrere
Gespräche über die zukünftige Aufteilung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche geführt wurden. In diesem Zusammenhang ging die TLT zum Zeitpunkt der
Follow up – Einschau 2016 davon aus, dass auch für die der TLT zum Gebrauch
überlassenen Bestandsimmobilien eine künftige Zusammenarbeit mit der IIG & Co
KG bzw. IISG erreicht wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.
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Nach Einsichtnahme in die jeweiligen von der geprüften Gesellschaft zur Verfügung gestellten Unterlagen – Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der TLT und
gegenwärtiger Gesellschaftsvertrag – stellte die Kontrollabteilung bei einem genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäft des Aufsichtsrates – Gewährung von Darlehen und Krediten – eine Abweichung in der Betragshöhe zwischen diesen beiden Dokumenten fest.
Die Kontrollabteilung empfahl, diesen formalrechtlichen Mangel ehestmöglich
durch die zuständigen Organe der Gesellschaft zu beheben.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte die TLT zu, entsprechend der
Empfehlung der Kontrollabteilung die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates durch
die Generalversammlung anpassen zu lassen.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau 2016 übermittelte die TLT eine adaptierte Geschäftsordnung des Aufsichtsrates im Hinblick auf das obige zustimmungspflichtige Rechtsgeschäft, welche in der Sitzung der Generalversammlung
vom 01.06.2016 genehmigt wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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