Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf

- S.42

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2017
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 7.)

Grund- und Finanzierungsvertrag für den Öffentlichen Personennahverkehr in
der Landeshauptstadt Innsbruck

Abgeschlossen zwischen

dem Land Tirol, vertreten durch die Tiroler Landesregierung, diese wiederum vertreten durch Herrn
Landeshauptmann Günther Platter, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck,

a

und der Landeshauptstadt Innsbruck, vertreten durch Frau Bürgermeisterin Mag. Christine OppitzPlörer,

sowie

zwei

Mitglieder

des

Gemeinderates,

Rathaus,

Maria-Theresien-Straße

18,

6020 Innsbruck.

Präambel
Das Land Tirol und die Landeshauptstadt Innsbruck schließen diesen Vertrag zur Sicherstellung und
Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs in der Landeshauptstadt Innsbruck im Bewusstsein, dass
a) ein leistungsfähiger Öffentlicher Personennahverkehr das erforderliche Grundgerüst eines
nachhaltigen Mobilitätsangebotes ist;
b) die Ziele im Umwelt- und Klimaschutz nur durch die Bereitstellung eines gut ausgebauten
Netzes im Öffentlichen Verkehr erreichbar sind;
c) die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs durch die Tiroler Bevölkerung erhöht werden soll, um
diese Ziele einer nachhaltigen Verkehrspolitik zu erreichen und die Effizienz der eingesetzten
Mittel zu erhöhen;
d) eine

langfristige

Sicherung

des

Öffentlichen

Verkehrs

aus

finanzieller

und

verkehrsplanerischer Sicht nur durch ein abgestimmtes und gemeinsames Vorgehen von
Land Tirol, der Verkehrsverbund Tirol GesmbH (in der Folge kurz „VTG“), der
Landeshauptstadt Innsbruck und der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(in der Folge kurz „IVB“) möglich ist;
e) eine

Liniennetzoptimierung

durch

Abstimmung

von

regionalen

und

städtischen

Verkehrssystemen große Optimierungspotentiale aufweist, die gemeinsam genutzt werden
müssen;
f)

Beschleunigungsmaßnahmen (z.B. VLSA-Priorisierungen, Bus- und Bahnspuren, etc.) in
gemeinsamen Abstimmungen festzulegen und umzusetzen sind, um die damit verbundenen
Effizienzsteigerungen im Betrieb bestmöglich auszunützen;

g) Strategische mittel- und langfristige Entscheidungen im Bereich des Öffentlichen Verkehrs
unter Einbindung aller relevanten Partner beider Gebietskörperschaften getroffen werden
müssen, um die bestmöglichen Wirkungen zu erzielen;
h) Kooperationen von der VTG und der IVB (z.B. im Bereich von Vertriebssystemen, der
Fahrgastinformation, der Entwicklung von Tarifsystemen, etc.) zur Vermeidung von
Doppelgleisigkeiten und zur Sicherstellung der wirtschaftlich erforderlichen Basis für den
Öffentlichen Verkehr im Tiroler Zentralraum erforderlich sind;
i)

Aufgaben- und Verantwortungsverteilungen im Bereich des Öffentlichen Verkehrs zwischen
dem Land Tirol und der Landeshauptstadt Innsbruck derart getroffen werden müssen, dass
einerseits Doppelgleisigkeiten vermieden und andererseits effiziente Entscheidungs- und
Umsetzungsprozesse sichergestellt werden;

1