Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.139
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bibliothek-neu“) an die Leopold-Franzens-Universität (LFU) Innsbruck gebildet
worden. Für das zuletzt genannte Projekt hat der GR der Stadt Innsbruck in seiner
Sitzung vom 10.12.2009 eine Erhöhung des Baukostenzuschusses um
€ 400,0 Tsd. auf € 1.150,0 Tsd. beschlossen.
Der GR hat in seiner Sitzung vom 09.12.2010 einstimmig den Beschluss gefasst,
der noch bestehenden Sonderrücklage „Universität“ (beginnend mit dem Jahr
2010) einen Beitrag in der Höhe von jährlich € 400,0 Tsd. zuzuführen. Die Verwendung dieser Rücklagenzuführung ist zweckgebunden und für Baukostenzuschüsse im Zusammenhang mit Infrastrukturausgaben der Innsbrucker Universitäten (LFU und Medizinische Universität Innsbruck) vorgesehen. Die an die soeben
genannten Universitäten nach Befassung eines Kooperationsgremiums, bestehend aus dem StS und aus Vertretern der beiden Rektorate, zu gewährenden Zuschüsse sind in weiterer Folge im Sinne der Bestimmungen der Innsbrucker Subventionsordnung zu erstatten. Mit der finanziellen Abwicklung wurde mit eingangs
erwähnten GR-Beschluss das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV
beauftragt.
Wie die Durchsicht der Prüfungsunterlagen zeigte, hat die Sonder- bzw. Haushaltsrücklage „Universität“ im Wirtschaftsjahr 2013 zum einen die vereinbarte Zuführung in Höhe von € 400,0 Tsd. erfahren und zum anderen ist dieser Rücklage
ein Betrag von rd. € 66,6 Tsd. entnommen worden. Die letztgenannte Summe stellt
einen Zuschuss für die Renovierung bzw. Revitalisierung des Botanischen Gartens
des Institutes für Botanik der LFU dar.
Voraussetzung für die Auszahlung der gegenständlichen Zuwendung wäre lt. Beschluss des GR vom 09.12.2010 einerseits eine Einigung des so genannten „Kooperationsgremiums“ (bestehend aus dem StS und den Vertretern beider Rektorate) und anderseits ein den Bestimmungen der städtischen Subventionsordnung
angemessenes vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Subventionsansuchen
gewesen. Zumal in den Prüfungsunterlagen keine entsprechenden Nachweise
enthalten waren, hat die Kontrollabteilung angeregt, künftig auf die Einhaltung der
gem. Beschluss des GR vom 09.12.2010 festgehaltenen Ausführungen Bedacht
zu nehmen.
Im Rahmen ihrer Stellungnahme hat die MA IV mitgeteilt, dass bei künftigen
Vergaben von Sondersubventionen auf die Ausführungen lt. Beschluss des GR
vom 09.12.2010 geachtet werde.
Seit dem Ende der Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2013 der Stadtgemeinde Innsbruck und dem Beginn der Follow up – Einschau 2014 sind keine Ansuchen von den Innsbrucker Universtäten eingebracht worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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