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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.14

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die Widmungshoheit hat und damit die
Macht hat, Widmungen festzulegen.
Dafür sieht das Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) verschiedene Instrumente vor.
Unter anderem unter § 52 a die Vorbehaltsfläche für den geförderten Wohnbau. Das
kann man im Bereich des Freilandes machen, denn dort ist es relativ einfach.
Dies ist aber auch im Bereich von bereits
gewidmetem Bauland möglich, wenn die
Widmung älter als 15 Jahre und die Fläche,
die der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer
verbleibt, noch 1.500 m2 beträgt. Bei einem
geförderten Wohnbau sollte die Fläche natürlich entsprechend groß und erschließbar
sein. Die Festlegungen für solche Flächen
sind im § 31 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) aufgezählt, in dem das Örtliche
Raumordnungskonzept (ÖROKO) behandelt wird.
Darin heißt es folgendermaßen:
"Bei der Auswahl dieser Grundflächen ist auf
den Grad ihrer Eignung für den geförderten
Wohnbau insbesondere im Hinblick auf die
Lage, die Möglichkeiten einer verdichteten
Bebauung und die erschließungsmäßigen
Voraussetzungen Bedacht zu nehmen."
Die Stadt Innsbruck hat sehr wohl Flächen
im Stadtgebiet, die bereits seit dem
Jahr 1952 als Bauland gewidmet sind. Ein
Paradebeispiel dafür sind die Flächen zwischen Tiergartenstraße und Fürstenweg,
die schon sehr lange gewidmet, jedoch nie
einer Bebauung zugeführt worden sind. Bei
diesen Flächen könnte man beispielsweise
den § 52 a Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) anwenden und die Hälfte der Fläche als Vorbehaltsfläche für den geförderten Wohnbau widmen.
Das Prozedere sieht dann so aus, dass
diese Fläche von der Grundeigentümerin
bzw. dem Grundeigentümer entweder von
der Stadt Innsbruck, dem Bodenfonds oder
einer gemeinnützigen Bauträgerin bzw. einem gemeinnützigen Bauträger zum Verkauf angeboten werden muss. Es muss ein
Kaufangebot gelegt werden, welches sich
nach den Sätzen der Wohnbauförderung
(Wbf) richtet. Wenn innerhalb von einem
Jahr kein Kaufangebot gestellt wird, dann
tritt automatisch die ursprüngliche Widmung
von Bauland in Kraft.
GR-Sitzung 23.04.2015

Wenn die Grundeigentümerin bzw. der
Grundeigentümer trotz Kaufangebot zehn
Jahre lang dieses Grundstück nicht zur Bebauung freigibt und dem Verkauf zuführt,
dann ist automatisch eine Rückwidmung in
Freiland durchzuführen. Wie wir sehen,
stimmt es nicht, dass nur städtische Grundstücke günstiges Wohnen ermöglichen. Die
Stadt Innsbruck hat durch ihre Widmungshoheit viele Instrumente in der Hand, um
das gezielt zu steuern. Das wollte ich hier
klarstellen, damit auch jede/r weiß, wie das
tatsächlich aussieht.
GR Kritzinger: Das Schlagwort, dass nur
städtische Grundstücke günstiges Wohnen
ermöglichen, ist richtig und stimmt so. Manche Gemeinden haben Grundstücke und
bauen nichts. Bei anderen Gemeinden wird
sehr wohl gebaut.
Die Stadt Innsbruck bemüht sich seit Jahrzehnten, Grundstücke, die in ihrem Eigentum stehen, zu verbauen. Es kommt daher
immer auf die jeweilige Gemeindeverwaltung an. In dieser Hinsicht kann man der
Stadt Innsbruck nichts vorwerfen. Ich beobachte das seit Jahrzehnten. Außer auf
dem Grundstück der Campagnereiter
Gesellschaft Tirol wurden alle Möglichkeiten
ausgeschöpft, um sozialen Wohnbau zu
errichten.
Jede/r versucht, das nach bestem Wissen
und Gewissen zu verstehen. Die Zahl der
Wohnungssuchenden hängt nicht nur vom
Wohnbau ab, sondern auch ganz wesentlich von den Vergaberichtlinien. Zudem ist
auch die Mietzinsbeihilfe zu berücksichtigen, denn die Stadt Innsbruck ist dabei sehr
großzügig. Andere Punkte sind in diesem
Bereich noch maßgeblich. Die Stellplatzverordnung ist zu berücksichtigen. Ob nicht nur
für Pkw"s, sondern auch für Fahrräder Stellplätze vorgeschrieben werden, kann bei
einem Haus ziemlich viele Quadratmeter
ausmachen.
Auch die Betriebskosten sind in Frage zu
stellen. Licht- und Wasserkosten sind zu
erwähnen. Vielleicht sollten wir einmal über
die Wasserpreise diskutieren. Hier wäre
eine produktive Unruhe wie beim Wohnungsmarkt sicher von Nutzen. Die sozialen
Wohnungen weisen heute eine Ausstattung
aus, die alles beinhaltet. Im Bundesgesetz
sind ein Herd und ein Wasseranschluss
vorgesehen. Die Anlagen im neuen Olympi-