Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.141

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50 % und für Sonn- und Feiertagsüberstunden bis 20 Uhr ein Zuschlag von 100 %
eingeführt worden. Da die Friedhofaufseher ihre Wochenend- und Feiertagsdienste aufgrund des Dienstplanes (also auf Anordnung) zu absolvieren haben und
dadurch die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden überschritten wird,
vertrat die Kontrollabteilung die Meinung, dass auch die dafür festgesetzte Vergütung im Sinne des zitierten GR-Beschlusses angepasst werden müsste.
Die Kontrollabteilung empfahl, unter Zugrundelegung der geschilderten Aspekte
die Friedhofaufsehervergütung für Wochenend- und Feiertagsdienste einer entsprechenden Beurteilung und Neuregelung zu unterziehen.
Im Anhörungsverfahren kündigte das Amt für Personalwesen an, dass die in Rede
stehende Mehrleistungsvergütung ab Jänner 2015 nur noch für die Auszahlung
von Werktagsüberstunden bis 20.00 Uhr herangezogen werde. Für die Auszahlung der Sonn- und Feiertagsüberstunden werde ab Jänner 2015 eine zusätzliche
Lohnart mit einem Zuschlag von 100 % angelegt. Auch hier erfolge die Valorisierung künftig nach V/2.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau teilte die geprüfte Dienststelle mit,
dass das Überstundenformular im Sinne der abgegebenen Stellungnahme entsprechend adaptiert worden sei und seit Anfang des Jahres 2015 im Intranet zur
Verfügung stehe.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Im Rahmen der Prüfung des AO-Haushaltes 2013 stellte die Kontrollabteilung im
Zusammenhang mit der Zuführung aus dem Ordentlichen Haushalt (€ 12,88 Mio.)
fest, dass im Voranschlag 2013 ursprünglich eine solche in der Höhe von lediglich
€ 7,90 Mio. präliminiert worden war. Aufgrund des (vorläufigen) Ergebnisses im
Rechnungsabschluss 2013 des Ordentlichen Haushaltes und im Hinblick auf die
Vermeidung einer Aufnahme von Kommunaldarlehen zur Finanzierung der
AO-Vorhaben 2013 hatte die MA IV – Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling mit Schreiben vom 17.02.2014, Zl. IV-13672/2013, daher vorgeschlagen,
zur Bedeckung der AO-Vorhaben 2013 eine weitere Zuführung im Ausmaß von
€ 4,98 Mio. vom Ordentlichen Haushalt in den Außerordentlichen Haushalt zu genehmigen. Zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung im August 2014 stand
diese Bewilligung des Gemeinderates allerdings noch immer aus.
Die Kontrollabteilung empfahl, diesen nach den einschlägigen Bestimmungen des
IStR erforderlichen Beschluss des zuständigen Gemeindeorganes zur Genehmigung von Ausgaben, die im Haushaltsplan nicht in dieser Höhe vorgesehen sind
bzw. dessen Ansätze übersteigen, ehestens nachzuholen.
Als Reaktion im damaligen Anhörungsverfahren berichtete die MA IV/Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, dass der Antrag auf Genehmigung einer
weiteren Zuführung von € 4,98 Mio. vom Ordentlichen Haushalt in den Außerordentlichen Haushalt auf der Tagesordnung zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen am 07.10.2014 stehen würde und in weiterer Folge dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werde.
Nach Einsichtnahme in die diesbezüglichen Protokolle der genannten städtischen
Gremien kann die Kontrollabteilung zum Follow up 2014 bestätigen, dass der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck – über Antrag des Ausschusses für Fi-

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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