Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.16
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Die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) hat im Rahmen ihrer Gesellschaft einen sogenannten Nachverdichtungsausschuss gegründet, wo auch Vertreterinnen
bzw. Vertreter der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte Mitglieder sind.
Es werden in sehr enger Abstimmung die
Nachverdichtungsmöglichkeiten im Rahmen
der städtischen Wohnungen intensiv geprüft.
Darüber hinaus hat es in der Vorarbeit mit
allen gemeinnützigen Bauträgerinnen bzw.
Bauträgern eine Vielzahl an Abstimmungen
gegeben. Auch die privaten Bauträgerinnen
bzw. Bauträger wurden einbezogen, wo
Grundstücke zur Verfügung stehen und
Verdichtungen angegangen werden können. Wir haben dies auch grafisch für die
Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte aufbereitet, allerdings können das die Zuhörerinnen bzw. Zuhörer nicht sehen.
Es war uns wichtig, die einzelnen Punkte
der Nachverdichtungs- bzw. Neubaumöglichkeiten in der Stadt Innsbruck nachzuweisen. Die Zahlen wurden für jedes einzelne Grundstück bzw. jede Wohnanlage aufgelistet. Wo gibt es Neubauten? Wo sind
Nachverdichtungen möglich? Welche
Wohnbauträgerinnen bzw. Wohnbauträger,
welche Gemeinnützigen oder die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) werden diese Bauvorhaben durchführen? Dies
ist alles aus den Unterlagen zu erkennen.
Es ist erstaunlich und in dieser Zusammenfassung unglaublich wichtig, dass für die
Projekte in Umsetzung - dazu gehören jene,
die in den letzten drei Jahren bezogen worden sind - der Wettbewerb abgeschlossen
und die Bauverhandlung ausgeschrieben ist
sowie die gremialen Beschlüsse vorliegen.
Das sind jene Projekte, die unmittelbar in
die Umsetzung gehen.
Es ist auch in der Stadt Innsbruck nicht so,
dass die Projekte über Nacht entstehen, nur
weil diese vom Gemeinderat beschlossen
werden, sondern diese müssen erst gebaut
werden. Es entstehen dadurch, wie
GRin Moser bereits ausgeführt hat, Baukosten. Das ist damit verbunden.
Alle Projekte, die sich jetzt in Umsetzung
befinden, wo wirklich der konkrete Zeithorizont vorliegt, beinhalten 1.245 Wohnungen.
GR-Sitzung 23.04.2015
In der Umsetzungsliste sind jene Projekte
interessant, die wirklich nicht nur Verdichtungen, sondern auch den Neubau vorsehen. Ich denke an die Flächen Hallerstraße 160 bis 168, wo wir den Grundstücksankauf getätigt haben. Im Bereich der Sillhöfe,
in Pradl-Süd oder beim Klosteranger, am
Steinbockweg oder im Bereich Galgenbühel
entstehen ebenfalls Wohnungen. Zudem ist
auch das stadtplanerische Entwicklungsgebiet in Hötting-West zu erwähnen, wo man
nur Mindestzahlen angeben kann. Daher
haben wir eine Möglichkeit von rund
2.000 Wohnungen, die in den nächsten Jahren gebaut werden.
Es gibt noch die ganz großen Entwicklungsgebiete, die sich teilweise in den
Stadtteilen befinden. Wenn ich an das Prämonstratenser Chorherrenstift Wilten denke,
ist auch der Bereich der Völser Straße zu
erwähnen, wo man von hunderten Wohnungen spricht.
Es ist nachgewiesen, dass diese Stadtregierung das, was sie den Bürgerinnen bzw.
Bürgern im Bereich Wohnungen versprochen hat, auch halten kann. Ich möchte
auch noch eine zweite Zahl zur Kenntnis
bringen. Die Durchschnittsmiete bei den
Wohnungen der Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) liegt bei € 3,50 pro
Quadratmeter ohne Betriebskosten.
Es ist schwarz auf weiß bei einer beispielhaften Abrechnung einer Wohnbebauung,
die vor kurzem in der Sebastian-ScheelStraße übergeben wurde, nachgewiesen.
Dort wurden rund 130 Wohnungen errichtet.
All inclusive kostet die Miete dort € 7,55 pro
Quadratmeter, das heißt warm mit Tiefgarage, samt Nebenräumen, die wirklich in
sehr guter Qualität ausgestattet sind. Das
ist nicht nur eine leistbare Miete, sondern
ein Top-Preis mit einem Top-Preisleistungsverhältnis. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit jeder mitteleuropäischen
Großstadt mithalten können.
Derzeit haben wir eine Vormerkliste, die
nicht die Tauschwohnungswerberinnen
bzw. -werber umfasst. Es ist möglich, dass
man innerhalb der städtischen Wohnungsvergaberichtlinien eine Wohnung tauschen
kann. Wenn man eine Tauschwohnung hat,
ist man wohnversorgt. Wenn man die Wohnung tauscht, fällt die ursprüngliche zurück.