Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.165

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Anlässlich der Follow up – Einschau 2014 gab der Amtsleiter bekannt, dass nach
Rückfrage bei der MA IV und der Leitung der MA III für den Bereich der Ämter keine Repräsentationsausgaben vorgesehen, sondern bei Bedarf bei der Abteilungsleitung anzumelden wären.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

110

Die Durchsicht der Prüfungsunterlagen zeigte auch, dass die BFI von verschiedenen Unternehmen und Privatpersonen finanziell unterstützt worden ist. Vom
10.04.2003 bis zum 21.06.2013 sind insgesamt 65 Zuwendungen in der Höhe von
€ 11.904,75 eingegangen, die im Kassabuch als Spenden bezeichnet worden sind.
Sämtliche im Kassabuch erfassten und von der Kontrollabteilung einsehbaren
Spenden gingen in das Vermögen der „Mannschaftskasse“ über und dienten der
DPV in weiterer Folge vorwiegend zur Bedeckung der Ausgaben in Bezug auf die
Kameradschaftspflege.
Im Zusammenhang mit dem Empfang von Spendengeldern empfahl die Kontrollabteilung grundsätzlich abzuklären, inwieweit die Entgegennahme dieser Mittel
im Widerspruch mit der zur damaligen Zeit von der Magistratsdirektion in Ausarbeitung befindlichen Verhaltensrichtlinie („Compliance“) für die ordnungsgemäße
Dienstausübung steht. Laut erhaltener Auskunft der Magistratsdirektion sollte die
angesprochene Verhaltensrichtlinie mit Jahresbeginn 2014 in Kraft treten.
Dazu teilte die Berufsfeuerwehr mit, dass auf jeden Fall die Verhaltensrichtlinie
des Magistrats Innsbrucks abgewartet und danach umgehend eine Vorgangsweise
bei allfälligen Spendengeldern gemeinsam mit der Abteilungsleitung der MA III
festgelegt werden würde.
Im Zuge der Nachfrage der Kontrollabteilung bei der Follow up – Einschau 2014
wurde bestätigt, dass von den Mitarbeitern der BFI keine Spenden (Sach- oder
Geldspenden) mehr angenommen werden. Allfällige anonyme Spenden würden an
die Stadt Innsbruck abgeführt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

111

Der Vollständigkeit halber weist die Kontrollabteilung darauf hin, dass im Zuge der
Behandlung des Berichtes über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des
Amtes „Berufsfeuerwehr“ in der Sitzung des Gemeinderates vom 27.02.2014 über
Antrag von Frau Bürgermeisterin beschlossen wurde, bis zur Sitzung des Gemeinderates am 27.03.2014 im Rahmen der seit Jahresbeginn 2013 zur Evaluierung
der organisatorischen Abläufe sowie dienstlicher Themenfelder installierten Arbeitsgruppe „Berufsfeuerwehr Innsbruck“ die Gestion der Handkasse nochmals
vertieft hinsichtlich allfälliger Compliance-Anforderungen sowie hinsichtlich allfälliger sozialversicherungsrechtlicher Tatbestände prüfen zu lassen. Außerdem sollte
das Abwicklungsprocedere im Zusammenhang mit den von der Kontrollabteilung
im Rahmen ihrer Prüfung aufgezeigten Brandsicherheitswachdiensten, welche neben den veranstaltungsbedingt vorgeschriebenen Brandsicherheitswachen geleistet worden sind, geprüft werden.

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

76