Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.188
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In seiner Stellungnahme sicherte der Verein eine Umbenennung dieser Bilanzposition zu und hat im Zuge der Follow up – Einschau 2014 den belegmäßigen Nachweis erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
142
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten.
Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung sind Gegenstände des Finanzanlagevermögens gem. § 204 Abs. 2 UGB auf den niedrigeren Wert abzuschreiben,
der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Im Gegensatz zum Sachanlagevermögen darf jedoch eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden, auch wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist (gemildertes Niederstwertprinzip).
Wie aus den Berechnungen der Kontrollabteilung hervorging sind – mit Ausnahme
eines Investments in einen Mündel-Fonds – sämtliche Wertpapiere über ihren historischen Anschaffungskosten bewertet und der kumulierte Betrag von € 638,33 in
der Bilanz unter dem Posten „Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens“
ausgewiesen worden.
Die Kontrollabteilung hat daher empfohlen, in Entsprechung der gesetzlichen Bewertungsvorschriften künftig das Finanzanlagevermögen nach dem gemilderten
Niederstwertprinzip zu bewerten.
Zu dieser Angelegenheit hat die Steuerberatungskanzlei des Vereins erklärt, dass
es sich hierbei bedauerlicherweise um einen Buchungsfehler handelt, der in der
Bilanz 2013 richtiggestellt werde.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2014 wurde der Kontrollabteilung ein Auszug
aus dem Anlagenspiegel für das Jahr 2013 übermittelt, aus der die Berichtigung
des Finanzanlagevermögens ersichtlich ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
143
Der im Finanzanlagevermögen erfasste und von einem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut emittierte Pfandbrief war mit einer Laufzeit von 17.08.2010 bis inkl.
16.11.2013 versehen. Der Alpenzoo hat am 27.12.2010 einen Betrag von € 5,0
Tsd. in diese Anleihe investiert. Die Emissionsrendite war bis zum Laufzeitende
16.11.2013 (letztes Kupondatum) mit 1,65 % p.a. fixiert, wobei zu beachten ist,
dass der jährliche Ausschüttungsbetrag der KESt in Höhe von 25 % unterliegt. Die
Nettoerträge aus der Verzinsung haben sich für den Zeitraum 2011 bis 2013 auf
insgesamt € 185,61 oder € 61,87 p.a. belaufen.
Die Tilgung bzw. Rückzahlung dieser Schuld erfolgte per 17.11.2013 zum Nennwert (€ 5,0 Tsd.) und wurde, wie dem vorgelegten Kontoauszug entnommen werden konnte, am 19.11. des betreffenden Jahres dem Wertpapierkonto des Vereines gutgeschrieben.
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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