Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.190
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Die Zeichnungsberechtigung für das Girokonto präsentierte sich zum Prüfungszeitpunkt nicht auf dem aktuellen Stand. Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung, den stattgefundenen personellen Veränderungen im Präsidium auch
in Bezug auf die Zeichnungs- und Verfügungsberechtigung Rechnung zu tragen.
In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2014 wurde ausgeführt, dass die
Zeichnungs- und Verfügungsberechtigung am Unterschriftsprobenblatt für das Girokonto den Präsidiumsmitgliedern vorgelegt worden sei. Nach der Unterfertigung
durch den Präsidenten des Vereines und eines seiner Vizepräsidenten hätte das
Unterschriftsprobenblatt vom Landhaus mit dem Boten der Bürgermeisterkanzlei
überbracht werden sollen. Der Verbleib des Schriftstückes werde vom Alpenzoo
geprüft.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Die im Wege einer Schenkung ins Eigentum des Alpenzoos gelangte Garconniere
hat der Verein seit 2008 an eine Mitarbeiterin vermietet. Zur Sicherstellung der Bezahlung allfälliger Rückstände an Miete sowie Betriebs- und Heizkosten ist vertraglich die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von € 1.000,00 vorgesehen. Sie sollte
in bar erlegt und vom Vermieter zinsbringend auf einem Sparbuch als Kautionssparbuch angelegt werden.
Bezüglich der Existenz des in Rede stehenden Sparbuches konnte allerdings nur
ein Schreiben der mit der seinerzeitigen Mietvertragserstellung beauftragt gewesenen Rechtsvertretung an den Geschäftsführer des Alpenzoos vorgelegt werden,
aus dem die Aufforderung zur Kautionserlegung durch die Mieterin hervorgeht.
Ob die Kaution schlussendlich tatsächlich geleistet worden ist, war den Vertragsparteien nicht mehr erinnerlich. Die betroffene Dienstnehmerin ist zwar noch im
Besitz eines Kontoauszuges, mit dem die Behebung des Kautionsbetrages von ihrem Bankkonto dokumentiert wird, kann jedoch keinen entsprechenden Einzahlungsbeleg vorweisen. Die Kontrollabteilung empfahl, die gegenständliche Angelegenheit einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung zuzuführen.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2014 dazu befragt, teilte der Alpenzoo mit, dass
mit der betreffenden Mieterin eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen
worden ist. Eine Kopie hierüber wurde der Kontrollabteilung übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die dienstrechtliche Stellung der Bediensteten des Alpenzoos ist kollektivvertraglich nicht geregelt. Ihre Entlohnung orientiert sich aufgrund entsprechender Präsidiumsbeschlüsse (vom 11.12.1970 und 17.01.1973) am Besoldungssystem für
Vertragsbedienstete der Stadt Innsbruck. Gehaltsvalorisierungen sind bezüglich
Art und Umfang an die für diesen Personenkreis bestehende Regelung angelehnt.
Demzufolge sind die Bezüge der Mitarbeiter zum 01.02.2012 um 2,56 % zzgl.
€ 11,10 pro Monat angehoben worden. Die den Lehrlingen gewährten Lehrlingsentschädigungen sind seinerzeit vom Salzburger Zoo übernommen worden. Ihre
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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