Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.51
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GR Mag. Krackl: "Für Innsbruck" hat sich
stets gegen dieses Projekt ausgesprochen,
da wir an diesem Standort ein Wohn- und
Pflegeheim für Seniorinnen und Senioren
für die richtigere Wahl gehalten hätten.
Deshalb setzen wir diese Ablehnung konsequenterweise fort.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Dr.in Krammer-Stark; gegen FI,
9 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2015 (Seite 268) wird angenommen.
31.
III 13514/2014
Flächenwidmungsplan Nr. RE F11, Reichenau, Bereich Egerdachstraße (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. RE F7), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei, teilweise umfangreiche Stellungnahmen eingegangen, die von insgesamt zehn Einschreiterinnen bzw. Einschreitern unterzeichnet sind. Diese liegen
dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen richten sich gegen das
Vorhaben, den bestehenden Sportplatz
auszubauen, insbesondere gegen die geplante Flutlichtanlage und den Kunstrasenbelag und die dadurch erwartete Ausdehnung der Spielzeiten. Es wird ein Anstieg
der Emissionsbelastungen befürchtet.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt, wobei sich keine
neuen Aspekte ergeben haben, die nicht
bisher schon bedacht wurden. Nach Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte wird deshalb die
Beschlussfassung des oben genannten
Flächenwidmungsplanes vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
den Flächenwidmungsplan Nr. RE - F11,
Reichenau, Bereich Egerdachstraße (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
GR-Sitzung 23.04.2015
Nr. RE - F7), gemäß § 36 Abs. 2 TROG
2011, zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.
GRin DIin Sprenger: Ich möchte zum Bericht
der Mag.-Abt. III Folgendes festhalten: Es
ist erwähnt, dass im Zuge der Grundlagenforschung alle Themenbereiche erhoben
wurden. Weiters wird von einem Gutachten
der Bartenbach GmbH in Bezug auf Emissionen gesprochen. Das Gutachten habe ich
nicht gefunden.
Beim Verkehr wird Dr. Amoser zitiert und
auf seine Stellungnahme verwiesen. Ich
glaube, dass Dr. Amoser kein Verkehrsplaner ist und das ist auch kein Verkehrsgutachten. Das möchte ich nur bemerken.
Wenn es um die Einschaltzeiten von Flutlichtanlagen geht, wird von der Mag.-Abt. V,
Sport, festgestellt, dass die Einschaltzeit der
Flutlichtanlage im Vergleich mit anderen
Sportanlagen in Ballungszentren als eher
kurz einzustufen ist. Das ist eine Aussage,
die nichts besagt.
Weiters wird festgestellt, dass das eine
wichtige, infrastrukturelle Einrichtung für
den Stadtteil darstellt. Gleichzeitig wird auch
festgestellt, dass der Verein Nutzer des
Platzes ist, der nur von Vereinsmitgliedern
genutzt werden kann. Der kleine, derzeit
noch öffentlich zugängliche Platz dient dann
auch nur mehr Vereinsmitgliedern zur Ausübung des Sportes. Eine Vereinsmitgliedschaft ist kostenpflichtig.
Jetzt komme ich zu den für mich lustigen
Teilen der Ausführungen der Mag.-Abt. V,
Sport. Beim öffentlichen Interesse wird eine
Aussage gemacht und versucht, dieses
damit zu bekunden. Es wird festgestellt,
dass sowohl Jugendliche als auch Erwachsene die Möglichkeit zur Sportausübung
erhalten. Es stimmt so ja auch, dass dort
quasi 250 Kinder betreut werden und der
Trainings- und Spielbetrieb auf diesem Platz
von diesem Verein insgesamt für über
300 Aktive geregelt ist. Das sollte das öffentliche Interesse bekunden.
Wenn ich die 250 Kinder dazurechne - für
mich ist nicht ganz klar, ob diese dazugehören - sind es 600 Personen, wo das öffentliche Interesse bekundet ist. Ich sehe mir