Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.61

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- 279 -

wurden seitens der einzelnen Leistungserbringer bisher gelegt?
Antwort: Siehe beiliegende Liste.
Frage 4. a.: Bestehen seitens der Landeshauptstadt Innsbruck mit einzelnen, der in
Anspruch genommenen externen Unternehmen bzw. Personen vertragliche Vereinbarungen, welche über die Erbringung
von Einzelleistungen hinausgehen und längerfristige Verpflichtungen begründen?
Antwort: Nein
Frage 4. b.: Falls ja, mit welchen Unternehmen bzw. Personen bestehen solche
Vereinbarungen und welchen Inhalts sind
diese?
Antwort: Siehe 4. a.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt drei Stunden.
Die schriftliche Anfragebeantwortung des
Büros des Magistratsdirektors vom
21.04.2015 wurde den Klubs und den nicht
einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung zur Verfügung gestellt.
36.2

MagIbk/8123/MD-POL/8
Innsbrucker Gestaltungsbeirat
(IGB), Entwicklung (GR Appler)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die von
GRin Appler in der Sitzung des Gemeinderates am 19.03.2015 eingebrachte Anfrage
wird wie folgt beantwortet:
Frage 1.: Budgetiert wurden jährlich für den
IGB, exklusive der gesonderten Halbtagsstelle für den IGB in der Mag.-Abt III,
€ 100.000,--. Die Kostenschätzung bei Installierung lag zwischen € 80.000,-- und
€ 100.000,--. Welcher Aufwand entstand
tatsächlich für die Arbeit des IGB inklusive
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Nebenkosten?
Antwort: Im Jahr 2013 entstanden für den
IGB Kosten (inklusive Nebenkosten) von
€ 65.499,86. In diesem Jahr fanden nur fünf
Sitzungen statt.

GR-Sitzung 23.04.2015

Im Jahr 2014 entstanden für den IGB Kosten (inklusive Nebenkosten) von
€ 91.268,82. In diesem Jahr fanden sieben
Sitzungen statt.
Der Personalaufwand der Verwaltung umfasst jedenfalls einen halben Dienstposten.
Zusätzlich ist die Anwesenheit der Amtsleiterin und des Referatsleiters bei den Sitzungen erforderlich. Ebenso erfolgt eine
Vor- und Nachbearbeitung der einzelnen
Tagesordnungspunkte durch verschiedene
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter samt jeweiliger Anwesenheit bei Sitzungen. Der spezifische Zeitaufwand der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
für den IGB wurde nicht erhoben. Eine eindeutige Zuordnung wäre auch schwierig, da
die erforderlichen Arbeiten meist auch Teil
der notwendigen Bearbeitung der Stadtplanung für Vorlagen an den gemeinderätlichen Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte bzw. für Stellungnahmen im Bauverfahren darstellen.
Frage 2.: Welche Erfahrungen hat man mit
dem angestrebten Turnus von sechs Sitzungen pro Jahr gemacht? Wie viele Sitzungen haben bis jetzt wann stattgefunden?
Antwort: Bis April 2015 fanden 15 IGBSitzungen statt.
fünf Sitzungstermine im Jahr 2013:
1. Sitzung 17./18.04.2013
2. Sitzung 10./11.06.2013
3. Sitzung 01./02.07.2013
4. Sitzung 23./24.09.2013
5. Sitzung 04./05.11.2013
sieben Sitzungstermine im Jahr 2014:
6. Sitzung 13./14.01.2014
7. Sitzung 17./18.03.2014
8. Sitzung 12./13.05.2014
9. Sitzung 30.06./01.07.2014
10. Sitzung 29./30.09.2014
11. Sitzung 27./28.10.2014
12. Sitzung 11./12.12.2014
voraussichtlich sieben Sitzungstermine im
Jahr 2015:
13. Sitzung 26./27.01.2015
14. Sitzung 02./03.03.2015
15. Sitzung 13./14.04.2015
16. Sitzung 18./19.05.2015 (geplant)
17. Sitzung 30.06./01.07.2015 (geplant)
18. Sitzung 28./29.09.2015 (geplant)
19. Sitzung 23./24.11.2015 (geplant)