Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.70
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der Stabsstelle "Kommunikation und Medien" wahrgenommen. Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung soll kein Nischenthema von
Einzelpersonen sein, sondern im gesamten
Verwaltungsgeschehen bei der Kommunikation generell mitbedacht werden.
Frage 10.: Ab wann wurde mit welcher Intention die Kommunikation des Büros mit
dem Ausschuss, dem Ausschussvorsitzenden, dem Magistrat und der Öffentlichkeit
unterbunden?
Antwort: Es ist keine diesbezügliche Intention bekannt.
Frage 11.: Weshalb kam es zum Kompetenzentzug der im Bürgerbeteiligungsbüro
angestellten Personen und zur Schaffung
der neuen hierarchisch vorangestellten Stelle der Leitung der "Kommunikation und Medien"?
Antwort: Es ist keine Kompetenzentziehung bekannt.
Frage 12.: Weshalb wurden die eingeschulten Mitarbeiterinnen für diese Stelle nicht in
Betracht gezogen?
Antwort: Sie wurden in Betracht gezogen.
Frage 13.: Warum wurde das Bürgerinnenund Bürgerbeteiligungsbüro Teil der neuen
Stabstelle " Kommunikation und Medien"?
Wie lässt sich der Zusammenhang zwischen Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung
und " Kommunikation und Medien " herleiten?
Antwort: Wie sich im Alltag gezeigt hat, ist
als Drehscheibe die Öffentlichkeitsarbeit an
sich wesentlich und Grundlage für vertiefende partizipative Arbeiten (siehe auch
Dr. Anton Hütter/Mag. Rainer Krismer: "Das
Innsbrucker Modell der Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligung").
In diesem Sinne fließen nun die Agenden in
einer Dienststelle als Drehscheibe zusammen, wo alle wesentlichen Informationen
liegen und auch planend festgestellt werden
kann, wo es konsultativer bzw. kooperativer
Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf.
Frage 14.: Warum gab es keine Ausschreibung der Stelle?
Antwort: Es bestand in einem kurzen Zeitfenster die Chance, eine hochqualifizierte
Person in den Dienst des Stadtmagistrats
GR-Sitzung 23.04.2015
zu holen. In diesem Sinne hat die Stadt als
Headhunter agiert.
Frage 15.: Warum wurde der Ausschuss für
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung, Petitionen und Zivilgesellschaft in dieser Sache
weder informiert noch zu Rate gezogen?
Antwort: Personalentscheidungen werden
nicht in Ausschüssen getroffen.
Frage 16.: Wurde hinterfragt, weshalb beide Personen, welche die beiden Stellen im
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungsbüro
innehatten, zum selben Zeitpunkt ihre Kündigung eingereicht haben? Wenn ja, wie
lautete die Begründung? Wenn nein, weshalb nicht, wobei bereits die Personalvertretung auf diesen Umstand hinwies?
Antwort: Ja. Beide Mitarbeiterinnen haben
sich fachspezifisch in leitende Funktionen
weiterentwickelt, unter anderem als Geschäftsführerin einer größeren Kultureinrichtung bzw. in eine wichtige Funktion im
Rahmen der Schwerpunktsetzung der Tiroler Landesregierung "Energie 2050".
Frage 17.: Weshalb gab es bis heute keine
Stellungnahme seitens der Stadtregierung
oder der dafür ressortzuständigen Mitglieder
des Stadtsenats bezüglich des in der Zeitschrift der Personalvertretung publizierten
Artikels mit dem Namen: "Ein unfassbares
Vorgehen unserer Führungsspitze" (September-Ausgabe)?
Antwort: Es entspricht nicht der Haltung
der Stadtregierung, Artikel in der unabhängigen Zeitung der Zentralpersonalvertretung I zu kommentieren.
b.
Nachnutzung Postfiliale Hötting-West:
Frage 1.: Weshalb wurde die Stellungnahme zur Postfiliale Hötting-West nicht mit
dem Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungsbüro abgesprochen? Welche Personen/Abteilungen des Stadtmagistrats bekamen für
die städtische Stellungnahme zum Ergebnis
des
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungsprozesses den Auftrag und weshalb?
Antwort: Die Stellungnahme wurde mit der
zuständigen Stelle abgesprochen. Die IIG
wurde beauftragt, die zuständigen Fachdienststellen einzubinden. Der Magistratsdirektor wurde stellvertretend für alle Abteilungen eingebunden. Weiters wurden hinsichtlich der Thematik Stadtteilzentrum die
Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD)