Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.78

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Diese Information kann im Rahmen des
ohnehin durchgeführten Anschreibens der
Mag.-Abt. II, Melde- und Einwohnerwesen,
Passangelegenheiten, an die Eltern bei
Anmeldung eines Neugeborenen abgefragt
werden und verursacht somit keinerlei Kosten.
in

DI Sprenger, Gruber, Hitzl,
MMag.a Traweger-Ravanelli und Nowara,
alle eigenhändig
Die Beantwortung der Anfrage vom
19.02.2015 betreffend Kinderbetreuungseinrichtungen und Bedarfsdeckung an die Frau
Bürgermeisterin zeigte ein erschreckendes
Bild. Die für Kinderbetreuung zuständigen
Stellen haben nicht den geringsten Überblick über den tatsächlichen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen. Die Verantwortung
wird gänzlich an private Kinderbetreuungseinrichtungen abgegeben. So ist der Fachdienststelle nicht bekannt, wie viele Einrichtungen Einjährige aufnehmen, wie Stichtagsregelungen dort gehandhabt werden,
wie groß der Bedarf an Halbtages- und Tagesbetreuung tatsächlich ist und wie sich
der finanzielle Aufwand gestaltet.
Bei den städtischen Kindergärten wurde
angegeben, dass 64 Betreuungsplätze für
Zweijährige zur Verfügung stehen, der Bedarf "hoch" sei und ca. 34 Kinder nicht aufgenommen werden konnten, was wiederum
den Mangel an Betreuungsplätzen bestätigt.
Angaben zur Anzahl effektiv aufgenommener Kinder pro Jahr im Alter von einem, eineinhalb, zwei und drei Jahren konnten nicht
getätigt werden.
Nachdem hier ganz offensichtlich notwendiges Basiswissen gänzlich fehlt, ist die Befragung der Mütter nach der Geburt ihrer
Kinder für eine nachhaltige und flächendeckende Kinderbetreuungseinrichtungsplanung unumgänglich.

GR-Sitzung 23.04.2015

38.8

I-OEF 34/2015
Zweispurige Elektrofahrzeuge,
Befreiung von der Parkgebühr in
den Kurzparkzonen
(GR Buchacher)

GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnerinnen und meinen
Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, eine
Novelle der Innsbrucker Parkabgabeverordnung (IPAbgVO) mit dem Ziel zu erwirken,
dass zweispurige Elektrofahrzeuge in den
Innsbrucker Kurzparkzonen von Parkgebühren befreit werden.
Buchacher, Eberl, Grünbacher, Pechlaner,
Dr.in Pokorny-Reitter, Reisecker, alle eigenhändig
Die Stadt Innsbruck ist eine umweltbewusste Stadt. Dies beweisen viele Umweltinitiativen und Projekte der Stadt Innsbruck. An
vorderster Stelle sei hier die Regionalbahn
genannt. Gegenwärtig wird auch der
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
massiv auf die erneuerbare Energie Strom
umgestellt.
Angesichts der Tatsache, dass immer mehr
Fahrzeughersteller zweispurige Elektrofahrzeuge, mit teilweise beachtlicher Technik
und Reichweite anbieten, ist es höchst an
der Zeit, auch hier umweltfreundliche Akzente bzw. Fördermaßnahmen zu setzen.
Mit der Parkgebührenbefreiung für zweispurige Elektrofahrzeuge wird nicht nur ein
wichtiges Signal an diese umweltfreundlichen Nutzerinnen und Nutzer und Interessierte gesendet Die Stadt Innsbruck würde
mit der o. a. Regelung auch dem positiven
Vorbild anderer Städte und Kommunen folgen.