Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 04-Protokoll_24_04_2014_gsw.pdf
- S.51
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39.1
I-OEF 44/2014
Kaufmännische und organisatorische Belange im Bereich des
Brandsicherheitswachdienstes
(Liste Rudi Federspiel)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Liste Rudi Federspiel
(RUDI):
Vorweg wird ausdrücklich erklärt, dass sich
die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)
und die Liste Rudi Federspiel zu den städtischen Freiwilligen Feuerwehren und auch
zur Berufsfeuerwehr Innsbruck (BFI) bekennen. Gerade die BFI leistet einen unschätzbaren Dienst für die Sicherheit in der
Stadt Innsbruck. Ihre Mitglieder setzen des
Öfteren auch ihr Leben für die Allgemeinheit
aufs Spiel. Nicht die Einrichtung BFI als solche und schon gar nicht die einzelnen Mitglieder der Berufsfeuerwehr sind daher Gegenstand dieser Anfrage, vielmehr sind die
Führungstätigkeit von Branddirektor
Mag. Erwin Reichel und die politische Verantwortung von Bgm.-Stellv. Kaufmann zu
hinterfragen bzw. sind gewisse Vorkommnisse in diesem Zusammenhang aufklärungsbedürftig.
das Finanzamt nicht an- und abgeführt wurden.
Aufgrund des Umstandes, dass für die direkt verrechneten Kosten im Jahr 2012
(€ 141.240,--) keine Sozial- und Finanzamtsabgaben bezahlt wurden, steht nunmehr der Vorwurf im Raum, dass von Organwaltern der Berufsfeuerwehr bzw. deren
Branddirektor Mag. Erwin Reichel vorgeschlagen wurde, dass die Bediensteten
selbst die Steuerlast für die erbrachten
Dienste nachträglich zu erbringen hätten.
Im Kontrollabteilungsbericht wird weiter erwähnt, dass die Feuerwehr im Jahre 2011
offenbar für 101 MitarbeiterInnen Betriebsausflugszuschüsse bei der Stadt Innsbruck
angesucht hat, jedoch schlussendlich lediglich 75 MitarbeiterInnen am Betriebsausflug
teilgenommen haben, der nicht konsumierte
Überbezug wurde der Stadt Innsbruck nicht
refundiert.
In diesem Zusammenhang wird Bgm.Stellv. Kaufmann ersucht, folgende Fragen
zu beantworten:
1.
Ist es richtig, dass Brandsicherheitswachdienste mit derselben Verrechnungsart, wie sie im dritten Absatz des
obenstehenden Begründungstextes
angeführt wird, bereits im Jahr 2010
(September bis Oktober 2010) im Einkaufszentrum West, im Schloss Amras
anlässlich der Festwochen der Alten
Musik (laufend), im Einkaufszentrum
Sillpark (ca. von 2008 bis 2009), im
Kaufhaus Tyrol (Februar 2010, noch
vor Eröffnung) sowie in den vergangenen Jahren auch beim Bergsilvester
durchgeführt wurden?
2.
Falls die in Frage 1. angeführten
Brandsicherheitsdienste durchgeführt
wurden, seit wann wussten Sie als ressortführendes Mitglied des Stadtsenats
von solcherart verrechneten Brandsicherheitswachdiensten und weshalb
wurden diese dem Kontrollausschuss
nicht offengelegt?
3.
Falls die in Frage 1. angeführten
Brandsicherheitsdienste durchgeführt
wurden, wer war für die Rechnungslegung bzw. für die Beauftragung der
Rechnungslegung innerhalb der Berufsfeuerwehr zuständig?
Grund für die nunmehrige Anfrage ist zum
einen der Bericht der Kontrollabteilung betreffend die Prüfung von Teilbereichen der
Gebarung der Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr, KA 8252/2013, vom 05.02.2014, zum
anderen die Kontaktaufnahme von Mitgliedern der Berufsfeuerwehr mit den AnfragestellerInnen.
Im Bericht der Kontrollabteilung betreffend
die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung der Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr,
KA 8252/2013, wird ab Seite 14 der Brandsicherheitswachdienst beleuchtet. Dabei
wird angeführt, dass im Jahr 2012 ein Betrag in Höhe von € 141.240,-- aufgrund von
Direktabrechnungen an die Bediensteten
zur Auszahlung gekommen ist. Es wurde
bereits in der Märzsitzung des Gemeinderats davon gesprochen und wurde auch im
Bericht des Kontrollausschusses angeführt,
dass dieser Betrag 1 : 1 ausbezahlt wurde,
sohin der Rechnungsbetrag gegenüber der
in Anspruch zu nehmenden Firma gleich
lautete wie jener Betrag, der an die Bediensteten ausbezahlt wurde. Daraus ergibt
sich, dass nicht nur Sozialversicherungsbeiträge, sondern offenbar auch Beiträge an
GR-Sitzung 24.04.2014