Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 04-Protokoll_24_04_2014_gsw.pdf

- S.68

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- 310 -

es wurden der Kontrollabteilung alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

Zu Frage 3.: Entfällt, siehe dazu Antwort zu
Frage 2.

Zu Frage 3.: Die Rechnungslegung betreffend der in Frage 1. angeführten Brandsicherheitsdienste erfolgte in der Regel über
den Bezirksfeuerwehrverband Innsbruck.

Zu Frage 4.: Weil die durchgeführte Überprüfung des Schadensereignisses lediglich
einen minderen Grad des Versehens des
Mag. Reichel ergeben hat, weshalb im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des
DienstnehmerInnenhaftpflichtgesetzes auf
einen Regress verzichtet worden ist.

Zu Frage 4.: Nein.
Zu Frage 5.: Entfällt, siehe dazu Antwort zu
Frage 4.
Zu Frage 6.: Entfällt, siehe dazu Antwort zu
Frage 4.
Zu Frage 7.: Diese Frage wird im Sinne der
Empfehlung der Kontrollabteilung derzeit
innerhalb der Verwaltung geprüft.
Zu Frage 8.: Kann derzeit in Bezug auf die
Antwort zu Frage 7. nicht beantwortet werden.
Zu Frage 9.: Mannschaftsvertretungssitzungen sind Versammlungen der Dienststellenpersonalvertretung nach dem Gemeindepersonalvertretungsgesetz, unterliegt nicht
meiner Zuständigkeit.

Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 3 Stunden und
25 Minuten.
Eine Kopie der dringenden Anfragebeantwortung wird den Klubs und den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern gemäß Bericht der Mag.-Abt. I,
Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat,
vom 24.04.2014 am Beginn der Sitzung des
Gemeinderates ausgehändigt.

Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:

43.

Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 5 Stunden und
40 Minuten.

Allfällige Debatten gemäß § 18
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

43.1

Errichtung von Gebäuden und
sonstigen baulichen Anlagen,
Schaffung von geeigneten Abstellmöglichkeiten außerhalb der
öffentlichen Verkehrsflächen Stellplatzrichtlinie laut § 8 der Tiroler Bauordnung (TBO)
(GRin Reisecker)

Eine Kopie der dringenden Anfragebeantwortung wird den Klubs und den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern gemäß Bericht der Mag.-Abt. I,
Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat,
vom 24.04.2014 am Beginn der Sitzung des
Gemeinderates ausgehändigt
42.2

I-OEF 45/2014
Fahrzeugbeschädigung vom
15.05.2009 im Bereich der
Berufsfeuerwehr Innsbruck (Liste
Rudi Federspiel)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Liste Rudi Federspiel
(RUDI) (Seite 294) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Weil es ein Eigenschaden war,
welcher bei den Feuerwehrfahrzeugen nicht
versichert ist.
Zu Frage 2.: Nein.
GR-Sitzung 24.04.2014

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GRin Reisecker Folgendes mit:
Wettbewerbe: Bei Wohnbauwettbewerben
werden die Ausschreibungsunterlagen einschließlich Raum- und Funktionsprogrammen von gemeinnützigen oder gewerblichen
BauträgerInnen erstellt.
Seitens der städtischen Fachämter werden
jeweils auf Anfrage nur sogenannte stadt-,
verkehrs- und grünplanerische Randbedingungen und Zielsetzungen beigestellt, wobei unter anderem auch auf die anzuwendende Stellplatzrichtlinie allgemein verwiesen wird.
Eine Liste der bisher gelaufenen Wettbewerbe liegt der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, auf (ist