Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 04-Protokoll_24_04_2014_gsw.pdf

- S.75

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- 317 -

und die Auslastung der Betriebe anhand
dieser sachlichen Kriterien erfasst.
Aufbauend auf diesen Daten und Marktforschungsanalysen soll sodann eine mittelund langfristige Bedarfserhebung bzw. Entwicklungsstudie erstellt werden.
Dengg, Mag. Abwerzger, Ing. Ebner, Federspiel, Gregoire und Mag. Dr. Überbacher,
alle eigenhändig

maximale Radwegbreite von 1,10 Metern
festgelegt. Befinden sich ein Radweg und
ein Gehsteig parallel verlaufend nebeneinander, so dürfen diese insgesamt nicht
breiter als 2,70 Meter sein.
Ing. Ebner, Mag. Abwerzger, Dengg, Federspiel, Gregoire und Mag. Dr. Überbacher,
alle eigenhändig
45.8

45.7

I-OEF 53/2014
Bedarfsgerechte bauliche Ausführung von Tiefbauarbeiten im
Stadtgebiet (GR Ing. Ebner)

GR Ing. Ebner: Eine bedarfsgerechte Verkehrspolitik berücksichtigt die Bedürfnisse
aller VerkehrsteilnehmerInnen und denkt
ganzheitlich. Beides ist derzeit allerdings oft
nicht der Fall, wenn etwa völlig überdimensionierte Gehsteige geschaffen werden, die
für den FußgängerInnenverkehr keinen
nachweislichen Nutzen bringen und Straßen
mit künstlichen Hindernissen versehen werden, die den Verkehrsfluss bremsen, wie
auch die Aufmerksamkeit von Kraftfahrzeug-LenkerInnen unnötigerweise vom eigentlichen Verkehrsgeschehen ablenken.
Solche Entwicklungen sind Ausfluss einer
ideologisch motivierten Politik, die den motorisierten Individualverkehr (MIV) als
Feindbild betrachtet und am liebsten aus
weiten Teilen des Stadtgebiets verbannen
möchte.
Damit muss Schluss sein, denn Individualverkehr (IV), Wirtschaft und städtisches Leben sind untrennbar miteinander verbunden. Die vorgeschriebenen Breitenbeschränkungen sind nach Richtlinien und
Vorschriften für das Straßenverkehrswesen
(RVS 3.562) zulässig.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Im Zuge von Tiefbauarbeiten wird ab sofort
davon Abstand genommen, die Fahrbahn
bzw. die Fahrstreifen von Verkehrsflächen
in ihrer Breite zu verringern oder mit künstlichen Hindernissen wie Kurven, Inseln oder
in die Fahrbahn reichende Buchten zu versehen. Es wird weiters davon Abstand genommen, die Anzahl bestehender Oberflächenparkplätze durch bauliche Maßnahmen
zu verringern. Zudem werden eine maximale Gehsteig-Breite von 1,80 Metern und eine
GR-Sitzung 24.04.2014

I-OEF 54/2014
Parken mit AnwohnerInnenparkkarte im gesamten Stadtgebiet
(GR Dr. Stemeseder)

GR Dr. Stemeseder: Durch den recht großen Widerstand gegen die Parkraumbewirtschaftung-Neu ist es nötig, die Lage für die
InnsbruckerInnen zu entschärfen. Es zeigt
auch, dass die neue Parkraumbewirtschaftung keine Abzocke ist, sondern eine Maßnahme, um die Parksituation für die InnsbruckerInnen zu verbessern.
Der Gemeinderat möge beschließen:
BesitzerInnen einer AnwohnerInnenparkkarte soll es erlaubt werden, in der gesamten
Kurzparkzone im Stadtgebiet mit Parkuhr
90 min kostenlos zu parken, bis ein im
Parkautomaten zu wählendes kostenloses
AnwohnerInnen-Ticket für 90 Minuten verfügbar ist. Die Zonen für die ausgewiesenen
AnrainerInnenparkplätze bleiben unverändert bestehen.
Sollte der Gemeinderat seine Zustimmung
geben, ist diese Regelung ohne Verzug
umzusetzen.
Dr. Stemeseder, eigenhändig
45.9

I-OEF 55/2014
Intervention der Stadt Innsbruck
bei der Bundespolizeidirektion
(GR Dr. Stemeseder)

GR Dr. Stemeseder: Ohne richterlichen
Beschluss ist keine Türe in der Stadt Innsbruck einzutreten! Auch nicht von der Polizei. Schon gar nicht, weil es gut riecht.