Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.148
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Janine Bex, BSc
Stv. Klubobfrau der lnnsbrucker Grünen
- Verkehrsverlagerung:
„Bisherige Tempo-30 -Anordnungen haben den vorliegenden Untersuchungen zufolge nicht zu
nennenswerten Schleichverkehren geführt. Die Planung sollte eine Senkung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit immer im Netzzusammenhang und gemeinsam mit der Qualität des
Verkehrsflusses betrachten, um die Attraktivität der Hauptstraßen für den Durchgangsverkehr
beizubehalten." (S. 17 f.)
Bedeckung:
Für die Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ist keine Bedeckung notwendig.
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