Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf

- S.206

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(zu Punkt 44.7)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 14.04.2023

Schulcampus Wilten, Gehsteigdurchziehung; Zahl MagIbk/54511/GfGR-AF/30/2023;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 23.03.2023;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 23.03.2023 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
In der Anfragebeantwortung Schulcampus Wilten, Verbesserung der Verkehrssicherheit; Zahl
Maglbk/54511/GfGR-AF/7/2023 teilt der Bürgermeister mit:
Frage 1: Warum wurde beim Schulcampus Wilten nach dem Umbau kein Zebrastreifen in
der Michael-Gaismair-Straße weder auf der Ostseite noch auf der Westseite errichtet?
Antwort: Am westlichen Beginn der Michael-Gaismair-Straße Ost (unmittelbar östlich der Kreuzung mit der Leopoldstraße) und auch östlich des Schulcampus im Bereich des Edith-Stein-Weges wurden jeweils eine Gehsteigdurchziehung errichtet. Bei einer Gehsteigdurchziehung handelt es sich um einen Gehsteig. Die Randsteine sind so verlegt, dass der Gehsteig inklusive
Gehsteigdurchziehung klar erkennbar ist und die Fußgängerinnen niveaugleich die Straße queren. Fußgängerinnen befinden sich bei der Querung
der Michael-Gaismair-Straße in diesem Bereich auf einem Gehsteig und
genießen absoluten und uneingeschränkten Vorrang gegenüber dem übrigen Verkehr. Auf einem Gehsteig können keine Schutzwege verordnet werden.
Im Leitfaden "Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes der Niederösterreichischen Landesregierung" wird eine "Gehsteigdurchziehung" wie folgt definiert:
5.4 FAHRBAHNANHEBUNG (GEHSTEIGDURCHZIEHUNG: Bei einer Fahrbahnanhebung
oder Gehsteigdurchziehung wird die Fahrbahn an einer wichtigen Querungsstelle oder an einer Straßenkreuzung auf Gehsteigniveau angehoben.
5.5 Kosten: Die Kosten für die Errichtung einer Fahrbahnanhebung können mit € 75,--/m2 bis
€ 100,--/m2 angegeben werden.