Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.61
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ausgewiesene Teilfläche von 23 m2 aus
Grundstück 3063 KG Pradl (öffentliches Gut).
3.
Die zu den Beschlusspunkten 1. bis 2.
angeführten wechselseitigen Grundabtretungen erfolgen unentgeltlich (ohne
Ausgleichszahlung).
4.
Die Innsbrucker Stadtbau GmbH
(FN 244180 p) räumt für sich und ihre
Rechtsnachfolger im Eigentum des neu
zu bildenden Grundstücks 1410/13 KG
Pradl zugunsten der Stadt Innsbruck
die unwiderrufliche Dienstbarkeit des
Gehens für die Allgemeinheit auf der im
Plan "Lageplan nach Teilung" vom
04.01.2023, GZ 11425 (Anlage ./2)
hellgelb dargestellten und als "Servitut
B“ bezeichnete Teilfläche des Grundstücks 1410/13 KG Pradl im Ausmaß
von ca. 101 m2 ein. Diese Dienstbarkeit
wird für die Dauer des Bestandes des
auf dem neuen Grundstück 1410/13
KG Pradl projektierten Gebäudes der
Innsbrucker Stadtbau GmbH eingeräumt.
Gebäudes der Innsbrucker Stadtbau
GmbH.
Die Stadt Innsbruck verzichtet auf die
Vereinbarung der Widerrufbarkeit der
Dienstbarkeit der Überbauung des öffentlichen Gutes (Grundstück 3063 KG
Pradl) mit Balkonen aus den in § 5
Abs. 3 Tiroler Straßengesetz angeführten Gründen ("soweit dies die Schutzinteressen der Straßen erfordern" oder
"wegen einer baulichen Änderung der
Straße erforderlich ist").
6.
Die Einräumung dieser Dienstbarkeit
erfolgt unentgeltlich. Die Stadt Innsbruck nimmt diese Dienstbarkeit in Vertretung der Allgemeinheit an.
5.
Die Stadt Innsbruck als Eigentümerin
des Grundstücks 3063 in EZ 596 und
Verwalterin des öffentlichen Gutes gemäß § 5 Tiroler Straßengesetz räumt
für sich und ihre Rechtsnachfolger der
Innsbrucker Stadtbau GmbH
(FN 244180 p) bzw. dem/der jeweiligen
EigentümerIn des Grundstücks
1410/13 KG Pradl das Recht der Überbauung des Grundstücks 3063 (öffentliches Gut) mit mehreren übereinanderliegenden Balkonen auf der im Plan
"Lageplan nach Teilung“ vom
04.01.2023, GZ 11425 (Anlage ./2)
hellgelb dargestellten und als "Servitut
A“ bezeichneten Fläche von ca. 4,5 m2
ein.
Die Einräumung dieser Dienstbarkeit
erfolgt unentgeltlich.
Die Einräumung dieser Dienstbarkeit
erfolgt für die Dauer des Bestandes
des auf dem neuen Grundstück 1410/13 KG Pradl projektierten
GR-Sitzung 25.04.2023
Die Stadt Innsbruck als Eigentümerin
des Grundstücks 2926 in EZ 596 und
Verwalterin des öffentlichen Gutes gemäß § 5 Tiroler Straßengesetz räumt
für sich und ihre Rechtsnachfolger der
Neue Heimat Tirol Gemeinnützige
WohnungsGesmbH (NHT) (FN 50504
x) bzw. dem/der jeweiligen EigentümerIn des Grundstücks 1410/1 KG Pradl
das Recht der unbeschränkten Duldung der Verbauung der gemeinsamen
Grundgrenze des Grundstücks 1410/1
hin zu Grundstück 2926 sowie die Errichtung, Wartung und Instandhaltung
von Fenstern an der Grundstücksgrenze des Grundstücks 1410/1 hin zu
Grundstück 2926 ein.
Diese Dienstbarkeit bezieht sich ausschließlich auf die durch die Abtretung
des Trennstücks 4 gemäß Teilungsplan
GZ 11476 (Anlage ./1) neu geschaffene
Grundstücksgrenze zwischen Grundstück 1410/1 und Grundstück 2926.
7.
Für den Fall, dass die Voraussetzungen für die grundbücherliche Durchführung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes (insbesondere der Abbruch
der auf gegenständlichen Grundstücken/Teilflächen befindlichen Bestandsgebäude), der für die geplante
Bebauung erforderliche rechtskräftige
Bebauungsplan, die grundbücherliche
Durchführung des Kaufvertrages zwischen der Innsbrucker Stadtbau GmbH
und der röm.-kath. Pfarrkirche Innsbruck-Neu-Pradl betreffend das Grundstück 1055 KG Pradl oder die vorangehende Grundteilung im Verhältnis zwischen der Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT) und
der Innsbrucker Stadtbau GmbH nicht